Frauen im öffentlichen Dienst des Landes Berlin

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Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR) für die 18. Legislaturperiode des Landtags Berlin

 

Hier finden Sie einen Auszug des o.a. Gleichstellungsprogramms (GPR) für die 18. Legislaturperiode des Landtags Berlin. Die vollständige Fassung finden Sie hier >>>GPR

 

Vorbemerkung

A Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm –

Die gleichstellungspolitischen Herausforderungen der 18. Legislaturperiode

I Zentrale Zielsetzungen 4

II Orientierungsrahmen 7

III Umsetzung und Gremien 18

IV Vorhaben 25

B Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm – Maßnahmen der Hauptverwaltung und der Bezirke 26

 

Vorbemerkung

Berlin hat im Jahr 2008 erstmals ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm (GPR) beschlossen – und damit eine Pionierrolle in Deutschland eingenommen. Mit dem GPR I wurde eine Strategie entwickelt, um den Gleichstellungsprozess von Frauen und Männern im Land Berlin auf Senats- und Bezirksebene voranzubringen, nachhaltig zu verankern und zu verschränken. Das GPR ist – beim Wort genommen – ein Programm, das dem gleichstellungspolitischen Engagement im Land Berlin einen Rahmen gibt.

Die Fortführung und Neuauflage des GPR zunächst für die 17. und nun auch für die 18. Legislaturperiode waren und sind erklärte Absicht der Landesregierung, wie die aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik verdeutlichen. Dieses Bekenntnis zur weiteren Entwicklung gleichstellungspolitischer Fortschritte in Berlin ist Ausdruck des Wunsches nach mehr Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit. Um dieses Vorhaben umsetzen zu können, bedarf es einer stetigen Auseinandersetzung mit Handlungsfeldern, Themenschwerpunkten, Zielgruppen und Instrumenten.

Seit zehn Jahren koordiniert die Geschäftsstelle Gleichstellung in der für Gleichstellung und Frauen zuständigen Abteilung gleichstellungspolitisch relevante Vorhaben auf Senats- und Bezirksebene. Sie organisiert die inhaltliche und strategische Weiterentwicklung des GPR unter Einbeziehung der allgemeinen Debatte um Geschlechtergerechtigkeit sowie aktuellen gleichstellungspolitischen Herausforderungen.

Um die gleichstellungspolitische Wirkung des GPR – Erfolge und Abbau noch bestehender Ungleichheiten – nachhaltig entfalten zu können, werden die geplanten Maßnahmen im GPR III – soweit erforderlich – nicht nur durch die Geschäftsstelle Gleichstellung sondern auch durch externe Genderexpertise begleitet und unterstützt. Zur Wirkungskontrolle des Programms wird am Ende der Legislaturperiode ein Umsetzungsbericht vorgelegt.

Berlin ist das erste Bundesland, das nunmehr ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm in der dritten Legislaturperiode auf den Weg bringt. Die Berliner Idee zur Gestaltung eines GPR hat auch andere Bundesländer wie Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Hamburg oder NordrheinWestfalen inspiriert und motiviert. Diese Entwicklung zeigt die Bedeutsamkeit einer starken Gleichstellungspolitik über (Länder-)Grenzen hinweg.

Der Prozess zur weiteren Gestaltung des GPR soll zukünftig verstärkt mit Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft vorangebracht werden. Dabei wird auch eine Vernetzung dieser Partnerinnen und Partner mit dem politischen Umfeld fokussiert mit dem Ziel, gemeinsam den gleichstellungspolitischen Themen näherkommen, die die Berlinerinnen und Berliner – in der Gesellschaft und in den Verwaltungen – bewegen. Eine vertiefte Diskussion und Vernetzung der verschiedenen Ansätze einer systematisierten Gleichstellungsstrategie innerhalb Berlins,
Deutschlands aber auch europaweit ist ein weiteres wichtiges Ziel des GPR III.


A Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm –

Die gleichstellungspolitischen Herausforderungen der 18. Legislaturperiode

I. Zentrale Zielsetzungen

Trotz vieler gleichstellungspolitischer Erfolge der vergangenen Legislaturperiode, die auch auf den Vereinbarungen des GPR II beruhten, bleiben die Herausforderungen ein geschlechtergerechteres Berlin zu gestalten, groß und vielfältig. Die meisten der anstehenden Aufgaben können nur im Zusammenwirken der Senatsverwaltungen oder in Kooperation mit den Bezirken angemessen und nachhaltig bewältigt werden. Auch gilt es, wichtige Verbände, Institutionen, Initiativen und Netzwerke in Aktivitäten und Maßnahmen einzubeziehen.

Gleiche Teilhabe

Von einer gleichen Teilhabe von Frauen an Einkommen und an Macht- und Führungspositionen kann immer noch keine Rede sein. Sowohl aus Gründen der Gerechtigkeit als auch im Hinblick auf den bereits bestehenden und weiter prognostizierten Fachkräftemangel ist ein Kulturwandel im öffentlichen Dienst wie in privaten Unternehmen erforderlich, der aktuelle Wertedebatten aufnimmt und die Barrieren in Unternehmen abbaut, die gleicher Bezahlung von Frauen und Männern, einer besseren Work-Life-Balance sowie einem gerechten Anteil an Führungspositionen entgegenstehen.

Ergänzend zum Landesgleichstellungsgesetz (LGG), das einschlägige Vorgaben für die Berliner
Verwaltung und für landeseigene Betriebe enthält, sind weiterhin besondere Anstrengungen und
Programme erforderlich, um Führungspositionen im Bereich der Hochschulen und der Kunst
verstärkt mit Frauen zu besetzen.
Auch die Kampagne „Gleichstellung gewinnt“, die in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit der
Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer initiiert wird, soll den Dialog mit
Unternehmen der privaten Wirtschaft intensivieren und neue Wege zur Förderung der
Chancengleichheit in Betrieben aufzeigen.
Parität sicherstellen
Eine wichtige Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist die Vertretung von
Frauen in Parlamenten. Wenn durch Gesetze entscheidende Weichen für gesellschaftliche
Entwicklungen gestellt werden, müssen Frauen unbedingt daran beteiligt werden. Das Jubiläum zu
100 Jahren Frauenwahlrecht sollte zum Anlass genommen werden, weiterhin für gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen zu kämpfen. Die Abnahme der Anzahl von Frauen in Parlamenten auf
Bundes- und Landesebene muss ein Weckruf sein, diesem Themenbereich verstärkte
Aufmerksamkeit zu widmen und diese Entwicklung – auch mit gesetzlichen Mitteln – umzukehren.
Der Prozess für Berlin wird vorangetrieben, um zukünftig die paritätische Repräsentanz von Frauen sicherzustellen.

Keine Gewalt

Mit der Ratifizierung der Istanbul Konvention seitens der Bundesregierung ergeben sich neue
nationale Ziele zur Bekämpfung jeglicher Gewalt gegen Frauen, die auch die weiteren
diesbezüglichen Aktivitäten von Berlin beeinflussen. Sie werden alle Formen von Gewalt – sowohl
häusliche Gewalt als auch sexuelle Gewalt, Stalking, Cybergewalt – umfassen.

Der Ausbau und die Weiterentwicklung des Hilfesystems bei häuslicher Gewalt in Berlin wird durch
zusätzliche Frauenhausplätze, weitere betreute Wohnungen, intensivierte Wohnraumvermittlung
und verbesserte Versorgung von Frauen mit besonderen Problemlagen vorangetrieben.
Die Änderung des Sexualstrafrechts, durch die auch sexuelle Belästigung unter Strafe gestellt
wurde, macht erweiterte Beratungskapazitäten für betroffene Frauen und zusätzliche
Öffentlichkeitsarbeit erforderlich, um Frauen auf ihre Rechte hinzuweisen. Dazu wird die bereits
begonnene, erfolgreiche Kampagne „Nein heißt Nein“ fortgesetzt.

Zur Unterstützung der Opfer und zur Prävention von sexuellem Missbrauch wird die in der letzten
Legislaturperiode unter Beteiligung aller zuständigen Verwaltungen und der Zivilgesellschaft
entwickelte „Integrierte Maßnahmenplanung gegen sexuellen Missbrauch“ umgesetzt. Ziel ist es
die Prävention zu verbessern, geeignete Hilfen und Unterstützung für alle Gruppen sicherzustellen
und die Kooperationsstrukturen im Bereich des Opferschutzes auszubauen.
Alleinerziehende stärken

In Berlin ist der Anteil Alleinerziehender an Familien mit Kindern besonders hoch. Die Phase des
Alleinerziehens ist zwar häufiger eine vorübergehende, aber im Alltag mit einer Vielzahl von
zusätzlichen Anforderungen und Belastungen verbunden. Alleinerziehende Frauen sind mit ihren
Kindern einem deutlich erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Sie akzeptieren häufig schlechtere
Arbeitsbedingungen und haben durch den fehlenden zweiten Erziehungsverantwortlichen einen
insgesamt größeren Unterstützungsbedarf. So sind sie in besonderem Maß auf gut funktionierende
und aufeinander abgestimmte Hilfe- und Unterstützungsstrukturen angewiesen. Zur Vernetzung
der Angebote für Alleinerziehende in Berlin und für umfassende, dezentrale
Informationsmöglichkeiten wird daher der erfolgreich begonnene Aufbau von Anlaufstellen für
Alleinerziehende in zwei Bezirken auf weitere Bezirke ausgedehnt.

Geflüchtete Frauen integrieren

Viele der aus ihren Heimatländern geflüchteten Menschen sind Frauen. Sie sind allein, mit ihren
Familien oder nur mit ihren Kindern nach Berlin gekommen. Ihre umfassende Integration in die
Stadtgesellschaft ist eine große Herausforderung der nächsten Jahre. Aufgrund der Vielfalt von
persönlichen Verhältnissen bezüglich Sprachkenntnissen, Bildungsstand, Familienstand,
Aufenthaltsstatus u.a.m. bedürfen sie Unterstützung und Hilfen, die auf ihre unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenssituationen zugeschnitten sind.

In vielen Fällen sind geflüchtete Frauen Opfer von Gewalt geworden – sei es im Heimatland, auf
der Flucht, in Unterbringungseinrichtungen oder in der eigenen Familie. Das Hilfesystem gegen
Gewalt gegen Frauen wird dieser Zielgruppe mit dafür geeigneten Maßnahmen und Angeboten
Rechnung tragen.

Mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Pflege

Das Thema Pflege älterer Menschen ist in zweifacher Hinsicht von besonderer Bedeutung für
Frauen. Rund 75 % aller Pflegebedürftigen werden zuhause gepflegt, in den meisten Fällen von
Frauen. Für diese Aufgabe reduzieren Frauen nicht selten den Umfang ihrer Erwerbsarbeit oder
unterbrechen sie eine Zeit lang. Dies kann zu erheblichen Konsequenzen bezüglich der eigenen
Alterssicherung führen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege muss auf verschiedenen Ebenen
verbessert werden. Es bedarf spezieller Unterstützungs- und Beratungsangebote, Sensibilisierung
von Unternehmen bezüglich der Situation von pflegenden Familienangehörigen und auch einer
besseren finanziellen Kompensation.

Frauen sind auch überproportional in der professionellen Pflege vertreten. Nicht zuletzt die
schlechte Bezahlung und die großen Belastungen, die mit dieser Aufgabe verbunden sind, sind
mitverantwortlich für den akuten Mangel an Pflegefachkräften. Die finanzielle Aufwertung und
gesellschaftliche Anerkennung für Beschäftigte in diesem Berufssegment sind zentrale und
tagesaktuelle politische Aufgaben.

Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten

Die Digitalisierung nahezu aller gesellschaftlichen Bereiche ist in vollem Gange. Sie verändert die
Art der sozialen Kommunikation, die Arbeitswelt und kann – wie beim Cyberstalking – zu neuen
Formen von Gewalt führen. In der Digitalisierung liegen Herausforderungen und Chancen zugleich.
Sie bedingt veränderte Berufsbilder und kann Frauen und Männer je nach Branche gleichermaßen
durch möglichen Arbeitsplatzabbau, Arbeitsverdichtung oder Entwertung von erworbenen
Qualifikationen treffen. Andererseits bietet die Digitalisierung aber auch Chancen, die Arbeitszeit
neu zu gestalten, mehr partnerschaftliche Modelle zu verankern und neue Formen der Work-LifeBalance zu finden. Bei der Entstehung neuer Berufsbilder kann vermieden werden, dass bei der Bewertung Geschlechterstereotype einfließen.

Angriffe auf Gleichberechtigung abwehren

Die Gleichstellungspolitik steht seit dem Erstarken von demokratiefeindlichen Bewegungen und
Ideologien, insbesondere dem Rechtspopulismus und dem Islamismus mit ihren
rückwärtsgewandten Geschlechter- und Familienvorstellungen, in Europa, Deutschland und auch
in Berlin vor neuen Herausforderungen. Akteurinnen und Akteure, die sich für
Gleichstellungspolitik, für die Selbstbestimmung von Frauen auch in konservativen, religiösen
Milieus und gegen Sexismus stark machen, sehen sich vermehrt mit feindlichen Positionen
konfrontiert. Antifeministische Argumentationen unterschiedlicher ideologischer Couleur prägen die
Debatte rund um das Thema Geschlechtergerechtigkeit negativ. Und auch in den Medien – online
und offline – werden diese Angriffe seit geraumer Zeit kontrovers verhandelt. Die Motive für diese
sogenannte „Anti-Gender“-Tendenzen bewegen sich zwischen gesellschaftlichen
Verunsicherungen und unverhohlenem Hass – die tatsächliche Emanzipation von Frauen und der
Einsatz für demokratische Geschlechterordnungen geraten dabei oft aus dem Fokus.
Vor allem der Bereich der Geschlechterforschung ist aktuell Angriffen ausgesetzt, mit feindlichen
Kommentaren im Netz und massiven Drohungen gegen Forschende der Gender Studies. Das
Darstellen der Geschlechterforschung als unwissenschaftlich, der Vorwurf der „reinen
Frauenförderung“ und die generelle Ablehnung feministischer Ideen zeigen deutlich, wie stark
auch die Wissenschaft im Fokus von Gleichstellungsgegnerinnen und –gegnern steht.
Diesen Tendenzen muss laut und deutlich entgegengetreten werden. Es bedarf eines starken
gesellschaftlichen Zusammenhalts und einer Verständigung darüber, wie wir geschlechtergerecht
leben wollen. Die Bedeutsamkeit einer guten und wertschätzenden Kommunikation wird an dieser
Stelle offensichtlich.
Expertise nutzen

Um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen, bedarf es einer Offenheit und eines
Bewusstseins für gleichstellungspolitische Bedarfe und Handlungsspielräume. Durch das
Zusammenwirken von Politik und Zivilgesellschaft können aktuelle Bedarfe ermittelt und
Gleichstellungspolitik aktiv gestaltet werden. Mit und für die Bürgerinnen und Bürger Berlins und im
Sinne eines Querschnittsanliegens für alle Lebensbereiche. Dabei gilt es, die vorhandene
Expertise in der Stadt aufzugreifen und zu vernetzen. In diesem Rahmen ist nicht nur die
Wissenschaft gefragt, sondern auch Verbände, Initiativen und Projekte, die mit ihrer frauen- und
gleichstellungspolitischen Expertise den Prozess begleiten und somit die Weiterentwicklung
ermöglichen und voranbringen können.
Verwaltungen als Orte, wo Gleichstellung neu und weiter gedacht wird – diese Idee ist seit Beginn
an Leitmotiv für alle Aktivitäten rund um das GPR. Um dieses Weiterdenken zu befördern, sind
Austausch und Vernetzung zentrale Ansatzpunkte auch und gerade in Verbindung mit der
existierenden Gleichstellungsexpertise, die sich in Berlin an vielen Orten findet. Gleichstellung ist
noch lange nicht zu Ende gedacht.

II. Orientierungsrahmen

Leitbild „Gleichstellung im Land Berlin“ und die Kampagne „Gleichstellung weiter denken“

Das 2014 entwickelte und beschlossene Leitbild „Gleichstellung im Land Berlin“ (Drucksache
17/1609) regelt als Orientierungsrahmen die Berücksichtigung von Frauen- und
Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe in allen Ressorts der Hauptverwaltung und in den
Bezirken Berlins.

Leitbild „Gleichstellung im Land Berlin“

„Frauen und Männer*

*Mädchen, Jungen und Menschen mit weiteren Geschlechtsidentitäten, in ihren verschiedenen Lebensaltern und Vielfalt in Bezug auf sexuelle Orientierung, Behinderung, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung.
bestimmen und prägen in gleichem Maße das gesellschaftliche Leben in seinen politischen,
wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Facetten.
leben gleichberechtigt und selbstbestimmt in allen Belangen und Phasen ihres Lebens.
erwirtschaften ihren eigenen Lebensunterhalt und eine armutsfeste Alterssicherung, gestützt auf
gute Aus- und Weiterbildung, gleiche Entlohnung sowie gleichberechtigten Zugang zum
Arbeitsmarkt.
teilen sich gleichberechtigt Familien- und Fürsorgearbeit in Haushalt, Kindererziehung und Pflege
unter Beibehaltung ihrer eigenständigen Existenzsicherung.
partizipieren gleichberechtigt an den Ressourcen des Landes.
können auf eine Verwaltung vertrauen, die geschlechtergerecht spricht, schreibt und handelt.
lernen und lehren geschlechtergerecht in Schulen, Kitas und allen weiteren Bildungseinrichtungen
erfahren in Gesundheitsversorgung und Sport geschlechtergerecht ausgestaltete Angebote.
fühlen sich sicher, leben gewaltfrei und ohne sexistische Diskriminierungen im privaten wie im
öffentlichen Raum.
entfalten sich frei in ihrer Persönlichkeit und werden in ihrer Vielfalt wahrgenommen und geachtet.“
Die im Rahmen der Leitbilddiskussion entwickelten Module, mit denen die hinter dem Leitbild
stehenden Ideen verschiedenen Zielgruppen vermittelt werden sollen, wie die Wanderausstellung
„Gleichstellung weiter gedacht“, das Glücksrad „Chancen ergreifen“ oder das Memo-Spiel „Köpfe
verdrehen“ werden weiterhin zur Verfügung gestellt. Es sind zusätzlich neue Elemente geplant, um
weitere Zielgruppen zu erreichen.

Gender Mainstreaming und Gender Budgeting

Mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm wurden von Anfang an die Instrumente des
Gender Mainstreamings und Gender Budgetings systematisch mit Inhalten und Zielen verbunden.
Mit der Anwendung von GM als zentralem Analyse- und Steuerungsinstrument der
Gleichstellungspolitik können entsprechende Handlungsstrategien in den einzelnen Politikfeldern
entwickelt und umgesetzt werden – und somit auch in den fünf zentralen politischen
Handlungsfeldern, die das GPR fokussiert und die im Folgenden vorgestellt werden.
Zentrale politische Handlungsfelder
Um das Ziel aller Aktivitäten rund um das GPR zu erreichen – die Geschlechtergerechtigkeit in
Berlin weiter voran zu bringen – muss der aktuelle Handlungsbedarf sichtbar sein. Nur so gibt es
eine Grundlage für gleichstellungspolitische Maßnahmen und Entwicklungen. Das GPR zeigt mit
seinen fünf Handlungsfeldern Bildung, Existenzsichernde Beschäftigung, Demografischer
Wandel, Soziale Gerechtigkeit und Integration die Herausforderungen und Schwerpunkte der
Gleichstellungspolitik in Berlin auf und der Berliner Senat hat auf dieser Basis 2008 das GPR I
beschlossen. Für das GPR II ab 2011 haben die Handlungsfelder aufgrund ihrer Aktualität
Gültigkeit behalten – und auch für das GPR III, mit fachlichen Weiterentwicklungen. Die
Handlungsfelder nehmen in ihrer Gesamtheit Bezug auf das Konzept der
Lebensverlaufsperspektive. Gemeint sind damit Übergangsphasen im Leben von Mädchen und
Jungen, Frauen und Männern, an denen Entscheidungen für den weiteren Lebensverlauf getroffen
werden. In diesen Phasen führen Verwirklichungschancen oder -hindernisse zu strukturellen
Unterschieden in der Entwicklung der Lebensverläufe.
Die einzelnen Maßnahmen der Verwaltungen, die im Teil B aufgeführt werden, stehen in direktem
Bezug zu den Handlungsfeldern und verorten sich in diesen.
HANDLUNGSFELD Bildung
Bildung ist ein Schlüssel für Verwirklichungschancen in fast allen Lebensbereichen. Das Leitbild
von Gleichstellung in der Lebensverlaufsperspektive bedeutet, dass Mädchen wie Jungen, Frauen
wie Männer gleichermaßen Bildungsmöglichkeiten wählen und nutzen können – und zwar in allen
Phasen ihres Lebens. Aufgrund der zentralen Bedeutung der Realisierung von Bildungschancen,
aufgrund der Vielfalt und Ausdifferenziertheit der Bildungsinstitutionen von der frühkindlichen
Erziehung über Kita, Grund- und weiterführende Schulen, berufliche Bildung und Fach- und
Hochschulausbildung bis hin zum universitären Qualifikationssystem, aufgrund der Erfordernis
gelungener Bildungsprozesse für den wirtschaftlichen Standort Berlin und nicht zuletzt aufgrund
der Zuständigkeit des Landes mit den damit gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten, hat das
Handlungsfeld Bildung im Rahmen des GPR einen besonderen Stellenwert. Dies findet auch
seinen Ausdruck im Kooperationsabkommen zwischen den für Bildung, für Wissenschaft sowie für
Frauen und Gleichstellung zuständigen Senatsverwaltungen.
(Vor)Schulbildung als Wegbereiterin
Geschlechtsspezifische Bildungsverläufe und Benachteiligungen wie auch die Frage nach
Möglichkeiten geschlechtersensiblen Lernens und Lehrens sind in der Berliner Bildungspolitik seit
Jahren präsent (Rahmenlehrpläne, Schulgesetz §10 – Verankerung Gender Mainstreaming,
Schulbücher, Konfliktbewältigung von Mädchen und Jungen, Gender-Pilotprojekte). Dabei fällt der
vergleichende Blick zunehmend auf Mädchen und Jungen mit Migrationshintergrund, aber auch
auf die Gruppe der behinderten Mädchen und Jungen, die überproportional häufiger an
Integrierten Sekundarschulen und Förderzentren als an Gymnasien anzutreffen sind.
Aus gleichstellungs- und genderorientierter Sicht ist zunächst positiv zu konstatieren: Die Schulund Bildungsstatistiken (vgl. Bildungsbericht Berlin und Brandenburg 2013; Autorengruppe
Bildungsberichterstattung, Bildung in Deutschland 2016) belegen, dass Mädchen bzw. junge
Frauen ihre erfolgreiche Position in der Bildungsbeteiligung und bei den Abschlüssen weiterhin.

XXXstabilisieren.

 

Darüber hinaus sind jedoch die Ansätze zur Implementierung von Gender
Mainstreaming, Genderkompetenz und damit verbunden die Überwindung von
Geschlechterklischees in frühkindlichen und schulischen Bildungsprozessen noch nicht soweit
etabliert, dass geschlechts- und kulturspezifische Bildungsunterschiede überwunden wären.
Auch wenn Schülerinnen und junge Frauen heute – manchmal etwas voreilig – als
„Gewinnerinnen“ der Bildungsexpansion bezeichnet werden, so dürfen beispielsweise die besseren
sprachlichen Kompetenzen von Mädchen im vorschulischen Bereich, ihre früheren Einschulungen
und die in der Regel höheren Schulabschlüsse junger Frauen nicht darüber hinwegtäuschen, dass
weibliche und männliche Jugendliche spätestens beim Übergang zur beruflichen Ausbildung oder bei
der Studienfachwahl oft ein ganz traditionelles Berufswahlverhalten zeigen und herkömmliche
Lebenswege einschlagen, die sich für Frauen häufig als nachteilig erweisen. Diese
Berufswahlentscheidung findet nicht selten vor dem Hintergrund zur künftigen Vereinbarkeit von
Familie und Beruf statt. Für Mädchen mit niedrigen Schulabschlüssen hingegen ist das Spektrum der
Berufe gering und die zur Auswahl stehenden männlich dominierten Berufe vornehmlich im
Baubereich sind wenig attraktiv. Statistiken zeigen auch, dass kontrastierend zu den besseren
schulischen Leistungen und Abschlüssen der Mädchen, Frauen seltener erwerbstätig, seltener in
Führungspositionen sind und ein durchschnittlich über 20 % geringeres Einkommen als Männer
beziehen. Hinzu kommt, dass die Wahl der Berufe bei Schülerinnen mit Migrationshintergrund sich
als noch stärker traditionell als bei den Schülerinnen ohne Migrationshintergrund darstellt.
Bezogen auf die Frage der Geschlechtergerechtigkeit im vorschulischen und schulischen
Bildungssystem ist es aber vor allem wichtig, die Bildungsunterschiede zwischen den
Geschlechtern nicht nur auf fachspezifische Leistungen, Noten, Abschlüsse und
Berufswahlverhalten zu beschränken, sondern die gesamte vorschulische und schulische
Sozialisation durch Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer im Kontext
bestimmter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, Organisationsstrukturen und etablierter
Geschlechterleitbilder wahrzunehmen.
Neben quantitativen Analysen müssen auch die Ergebnisse geschlechterrollenkonformer
Interaktionen, Auswirkungen weiblich konnotierter Personalstrukturen, geschlechtsspezifische
Gewalt in Kitas und Schule, Erfahrungen mit Jungenarbeit, Ansätze zur Etablierung von Gender
Mainstreaming in Aus- und Weiterbildungsgängen von Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen
und Lehrern etc. berücksichtigt werden, um die Bildungs- und Partizipationsverläufe aller
Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Letztlich könnte vor allem dann das hohe Potenzial zur
Erhöhung der Geschlechtergerechtigkeit, das Kitas und Schulen im Rahmen ihrer Sozialisationsund Bildungsfunktion grundsätzlich haben, besser ausgeschöpft werden.
Aktuelle Daten-Beispiele über geschlechtsspezifische Unterschiede in der Schule auf einen Blick:
• Der Leistungsvorsprung der Mädchen im Bereich der allgemeinen Schulbildung zeigt sich
darin, dass ihr Anteil an Gymnasien 54 % beträgt (Schuljahr 2015/16). Zudem erwarben
Schülerinnen, die im Schuljahr 2014/15 aus der allgemeinbildenden Schule (bzw. einem
Schulzweig) entlassen wurden, zu 53 % die Hochschulreife; von den Jungen waren es nur
42 %.
• An den Berufsschulen (im dualen System) spiegeln sich die Unterschiede in der Berufswahl
der Schülerinnen und Schüler im Berufsfeld der Klassen: Rund die Hälfte der jungen
Frauen wurde für Berufe im Bereich Wirtschaft und Verwaltung ausgebildet; ein weiterer
Schwerpunkt lag in den Berufsfeldern Gesundheit, Körperpflege sowie Ernährung und
Hauswirtschaft (38 %). Bei den jungen Männern standen Berufe in den Bereichen Metall-,
Elektro-, Bau- und Holztechnik im Vordergrund (44 %), gefolgt von Wirtschaft und
Verwaltung (29 %).
• Jungen haben in der Schule messbar größere Schwierigkeiten. Sie werden später eingeschult und weisen stärkere sprachliche Leistungsdefizite auf. Sie sind häufiger in Förderschulen vertreten als Mädchen und verlassen das Schulsystem öfter ohne einen Abschluss. In ihren weiteren Bildungs- und Erwerbsverläufen sind die jungen Männer im Anschluss dann aber häufig erfolgreicher. Sie finden insgesamt schneller Zugang zu
höherem Einkommen, und es bieten sich für sie bessere Karrierechancen als für Mädchen
und junge Frauen

• Der Frauenanteil (Lehrkräfte) beträgt an Berliner Schulen insgesamt 75 % (Januar 2016).

• An Grund- und Förderschulen lag die Frauenquote im Januar 2016 bei 85 % bzw. 83 %.

Männer waren dagegen relativ gleichmäßig auf die vier Hauptschularten verteilt.
Für die erste Bildungsphase gilt es, die Schwierigkeiten von weiblichen und männlichen
Jugendlichen an den Übergängen im Bildungswesen oder von der (Aus-)Bildung in den Beruf
abzubauen. Für männliche Jugendliche insbesondere aus bildungsfernem Elternhaus bzw. mit
Migrationshintergrund erscheint die Erprobung pädagogischer Konzepte, die Leistungsschwache
fördern und auch in nicht formalen Bildungsprozessen an nichtschulischen Stärken ansetzen,
sowie die Reversibilität der im Alter zwischen 10 und 16 Jahren missglückten getroffenen
Bildungsentscheidungen erforderlich.

Generell sind Berufswahloptionen über die geschlechtstypischen Wahlen hinaus zu öffnen.
Programme wie „Girls‘ Day“ und „Boys‘ Day“ und „Neue Wege für Jungs“, aber auch Maßnahmen
der Förderung der Wahl von geschlechtsuntypischen Leistungskursen in der Schule sollten als
Beiträge zur Motivierung für geschlechtsuntypische Berufswahlen (mehr Frauen in MINT-Berufe,
mehr Männer in personenbezogene Dienstleistungsberufe) erweitert, verstetigt und systematisch
evaluiert werden, ebenso wie jeweils auf die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse
unterschiedlicher Zielgruppen fokussierte Mentoring-Programme.
Bildungsmöglichkeiten im Erwachsenenalter sollen für Frauen und Männer in gleichem Maß als
Anschluss- und Aufstiegsqualifikation oder als Nachholen verpasster erster Abschlüsse zugänglich
sein. Bildungsoptionen können über den Lebenslauf verteilt und finanziell flankiert Bildungsphasen
ohne Nachteile ermöglichen. Die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie in allen Lebensphasen
für Frauen und Männer ist dabei eine prinzipielle Voraussetzung. Die Vereinbarkeit von Ausbildung
und Familie sollte mit der Förderung von Teilzeitausbildung sowie mit gesonderten,
niedrigschwelligen Angeboten der Erstqualifikation für niedrig qualifizierte Mütter, insbesondere mit
Migrationshintergrund verbessert werden.

Berlin als Hochschulstandort

Die Hochschulen dienen nicht nur der Pflege und Entwicklung von Wissenschaft und Kunst durch
Forschung, sondern tragen über Lehre und Studium zugleich eine große Verantwortung, junge
Menschen für anspruchsvolle berufliche Tätigkeiten auszubilden. Damit vermittelt die Institution
Hochschule Kenntnisse und Kompetenzen, die die Werteeinstellungen einer ganzen Generation
prägen. Es ist aber auch Aufgabe der Hochschulen, bei der Verwirklichung des
verfassungsrechtlich verankerten Auftrags zur Gleichstellung von Frauen und Männern
mitzuwirken. Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen ist zuerst eine Frage der Gerechtigkeit
und damit der Verwirklichung von Grundrechten. Jedoch schadet Ungleichheit einer Gesellschaft
in jeder Hinsicht. So bleibt mit dem Ausschluss von Frauen auch ein Teil des existierenden
Kreativitäts- und Innovationspotenzials ungenutzt, mit negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und
Gesellschaft.
Der Senat von Berlin hat sich zur Aufgabe gemacht, die Hälfte aller Professuren und
Leitungsfunktionen im Wissenschafts- und Forschungsbereich mit Frauen zu besetzen.
Ungeachtet der bereits erreichten Fortschritte bedarf es intensiverer Anstrengungen bei der
Neuberufung von Professorinnen, um dieses ambitionierte Ziel tatsächlich verwirklichen zu
können. So waren an den staatlichen und konfessionellen Berliner Hochschulen im
Wintersemester 2016/17 49,5 % aller Studierenden weiblich. Bei den im Jahr 2016 erfolgreich
abgeschlossenen Promotionen betrug der Frauenanteil 48,7 % sowie bei den Habilitationen
34,5 %. Während 46,9 % aller Juniorprofessuren an Frauen vergeben waren, lag ihr Anteil bei den
hauptberuflichen Professuren insgesamt jedoch lediglich bei 32,2 %, bei den unbefristeten C4- und
W3-Professuren sogar nur bei 23,4 %.

Bund und Länder unterstützen auf vielfältige Weise den in den vergangenen Jahren an den
Hochschulen eingeleiteten Reformprozess. Neben der Bereitstellung finanzieller Mittel für die
gezielte Förderung von Wissenschaftlerinnen, z. B. durch das Professorinnenprogramm, sind
zukunftsorientierte Gleichstellungskonzepte inzwischen zu einem anerkannten
Bewertungskriterium für Qualität und Exzellenz der Hochschulen geworden. Wichtig wird sein, in
künftige Bund-Länder-Vereinbarungen Gleichstellungsaspekte systematisch zu integrieren und im
Sinne des Gender Mainstreaming die Ausgestaltung der Förderprogramme zu reflektieren.
Der Senat von Berlin trägt nicht nur große Verantwortung, die adäquaten rechtlichen und
institutionellen Rahmenbedingungen für Chancengleichheit zu schaffen, sondern auch für die
Bereitstellung finanzieller Mittel zur gezielten Förderung von Wissenschaftlerinnen sowie
Maßnahmen, die dem Abbau struktureller Barrieren dienen. Mit der „Berliner Qualitäts- und
Innovationsoffensive 2016 – 2020“ stehen den Hochschulen zusätzliche Mittel für verschiedene
Vorhaben zur Verfügung, wobei ein besonderer Fokus auf der Weiterentwicklung der Qualität von
Studium und Lehre, der Berücksichtigung der zunehmenden Vielfalt der Studierenden, der
Steigerung der Studienerfolgsquoten und der bedarfsgerechten Aus- und Weiterbildung von
Lehrkräften für die Berliner Schulen liegt. Die Gleichstellung der Geschlechter ist nicht nur als
Querschnittsaufgabe in allen Förderlinien des Programms vorgesehen, sondern auch über den
Verweis auf die Umsetzung der Allgemeinen Gleichstellungsstandards an den Berliner
Hochschulen (AGS) integriert worden. Der zweckgebundene Mitteleinsatz für Frauenförderung
erfolgt über die Förderlinie IV Chancengleichheit in der Wissenschaft. Bei den dort eingestellten
Mitteln handelt es sich um die hälftige Finanzierung der Senatskanzlei am „Berliner Programm zur
Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ (Berliner
Chancengleichheitsprogramm/BCP).
Das BCP trägt maßgeblich dazu bei, Gender-Aspekte in Forschung und Lehre zu implementieren
sowie die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen des Wissenschaftssystems und
insbesondere in Spitzenpositionen nachhaltig zu verbessern. Finanziert werden z. B. vorgezogene
Nachfolgeberufungen sowie befristete W2-Professuren für Frauen in Fächern mit geringem
Professorinnenanteil.

Die Kategorie Geschlecht hat eine prägende Funktion und Bedeutung für sämtliche Lebensbereiche. Die Geschlechterforschung, die sich als kritische Wissenschaft in einer pluralen
Gesellschaft versteht, setzt sich mit den strukturbildenden Effekten von Geschlecht auseinander.
Die nachhaltige Verankerung der Geschlechterperspektive als ein bedeutendes Element qualitativ
hochwertiger Forschung und zukunftsweisender Lehre an den Berliner Hochschulen erfolgt daher
kontinuierlich über das Berliner Chancengleichheitsprogramm. Die Nutzung von Erkenntnissen der
Gender Studies in Politik und Wirtschaft wirkt als Motor für soziale und wirtschaftliche Innovationen
und somit für die Gesellschaftsentwicklung als Ganzes. Die stärkere Einbeziehung von GenderKompetenzen in das Regierungshandeln entspricht den Richtlinien der Regierungspolitik.
Berlin zu einem international wettbewerbsfähigen Wissenschafts- und Hochschulstandort
auszubauen und die vorhandenen Potenziale bewusst für die Zukunftsentwicklung der Stadt
einzusetzen, sind ehrgeizige Ziele. Deren Realisierung wird nur gelingen, wenn der gegenwärtige
Reformprozess und die für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Hochschulen
vorgesehenen Mittel mit der Umsetzung von Strategien zur nachhaltigen Förderung der
Chancengleichheit aufs engste miteinander verbunden bleiben.
In diesem Zusammenhang muss dem Thema Digitalisierung und Geschlecht mehr Bedeutung
beigemessen werden. Um Ausschlüsse zu verhindern und Digitalisierung gendergerecht zu
gestalten, sind die Hochschulen und die zuständigen Senatsverwaltungen aufgerufen, das
Querschnittsthema Gleichstellung systematisch in ihre Planungen zu integrieren. Ob im neuen
Internet-Institut für die vernetzte Gesellschaft, dem Einsteinzentrum für Digitale Zukunft (EDCF),
über die Berliner Smart City-Strategie, die 10-Punkte-Agenda zur Digitalisierung oder das CityLAB
Berlin – ohne die Einbeziehung von Genderperspektiven wird der erwartete gesellschaftliche
Wandel deutliche Ausgrenzungen produzieren.

Kooperationsabkommen „Geschlechtergerechte Bildung“

Im Maßnahmenplan der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zum GPR II
wurde die Erarbeitung eines Kooperationsabkommens zur Entwicklung geschlechtergerechter
Perspektiven im Bereich der frühkindlichen, schulischen, beruflichen und Hochschulbildung als
Vorhaben formuliert. Zur Umsetzung dieses Auftrags wurde mit Verabschiedung des GPR II im
April 2014 die Arbeitsgruppe Geschlechtergerechte Bildung (AG Bildung) einberufen, in der die
damaligen Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie für Arbeit, Integration
und Frauen mit ihren jeweiligen Fachreferentinnen und Fachreferenten vertreten waren. Die AG
Bildung erarbeitete in einem intensiven inhaltlichen Austausch das Kooperationsabkommen, das
am 29. Juni 2015 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung von den beiden zuständigen
Senatorinnen unterzeichnet wurde. Die Zusammenarbeit wurde zunächst für den Zeitraum 2015-
2020 vereinbart. Ziel des Abkommens war und ist es, die Gleichstellungsperspektive in der
Bildungspraxis auf allen Stufen des Bildungssystems nachhaltig zu verankern. Zu Beginn der 18.
Legislaturperiode wurde verabredet, dass das Kooperationsabkommen trotz des neuen
Ressortzuschnitts (Wechsel des Ressorts Wissenschaft zur Senatskanzlei) weiterhin seine
Gültigkeit behält und die Zusammenarbeit fortgeführt wird.
Im Fokus des Kooperationsabkommens stehen folgende Vorhaben
• Genderorientierte Qualitätsentwicklung, Schulinspektion und Evaluation an Berliner
Schulen
• Verstärkung der Genderkompetenz bei Schulleitungen und Lehrkräften
• Geschlechtergerechte Personalentwicklung an Berliner Bildungseinrichtungen
• Umsetzung des Lehrkräftebildungsgesetzes unter Einschluss genderorientierter Expertise
• Berliner Pilotprojekt Geschlechtergerechte Schule
• Erhöhung der abschlussbezogenen Weiterbildungs- und Ausbildungsquoten für Personen
mit Migrationshintergrund
HANDLUNGSFELD Existenzsichernde Beschäftigung
Im Zentrum gleichstellungspolitischer Ziele steht die finanzielle Eigenständigkeit von Frauen und
Männern. Ein selbstbestimmtes Leben ist nicht möglich ohne finanzielle Unabhängigkeit und damit
in der Regel eigene Erwerbstätigkeit. Gute Arbeit zeichnet sich durch angemessene Entlohnung,
adäquaten Einsatz erworbener Qualifikationen sowie durch Arbeitsbedingungen aus, die weder
Gesundheit noch Work-Life-Balance von Beschäftigten gefährden.
Ökonomische (Un)Abhängigkeit
Berlin wies traditionell eine hohe Erwerbsbeteiligung von Frauen und Müttern auf, liegt
gegenwärtig jedoch nur noch im Mittelfeld der Bundesländer. Die Entwicklung der
Frauenerwerbstätigkeit stagniert zurzeit. Die Ursache dafür liegt im steigenden Anteil der
Bevölkerung mit Migrationshintergrund, bei dem die Frauenerwerbstätigkeit erheblich geringer ist
als bei der deutschen Bevölkerung. Zudem ist der Anteil von Teilzeitarbeit unter den
erwerbstätigen Frauen sehr hoch. Frauen sind häufiger als Männer geringfügig beschäftigt. Als
Selbständige, vor allem als Solo-Selbständige, erzielen sie in vielen Fällen kein existenzsicherndes
Einkommen.
Eine Reihe von Fehlanreizen motiviert und verstärkt Erwerbsentscheidungen von Frauen, die sie
nachhaltig und oft lebenslang benachteiligen. Temporäre Vorteile von Ehegattensplitting,
geringfügiger Beschäftigung und beitragsfreier Mitversicherung in der Krankenkasse des
Ehepartners können infolge des damit einhergehenden Verzichts auf eine
sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit und einer Verfestigung traditioneller innerfamiliärer
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Arbeitsteilung in gravierende Nachteile für Frauen umschlagen, die insbesondere bei der
Existenzsicherung im Trennungsfall wirksam werden.
Vereinbarkeit ermöglichen
Die Unterstützung von Frauen – sowie in gleichgelagerten Situationen auch von Männern – bei der
Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen muss so ausgestaltet werden, dass eine
Erwerbsarbeit mit nur wenigen zeitlichen Unterbrechungen und ohne berufliche Nachteile möglich
ist. Dazu bedarf es der Schaffung besserer Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf
und Familie. Erst ausreichende und zeitlich flexible Angebote der Kinderbetreuung,
Ganztagsschulen sowie eine besser an familiäre Erfordernisse angepasste Arbeitswelt können
Eltern vor weitreichenden beruflichen Einschränkungen und Benachteiligungen schützen.
Angehörige von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen benötigen vor allem verbesserte
arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und
bedarfsgerechte Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige im Sozialraum.
Alte und neue Herausforderungen
Berlin hat den Strukturwandel zu einem wissensbasierten und dienstleistungsorientierten
Wirtschaftsstandort weitgehend vollzogen. Der Dienstleistungsbereich bildet bereits heute das
zentrale Beschäftigungsfeld für Frauen. Zum Berliner Arbeitsmarkt gehört ein relativ hoher Anteil
von Arbeitsplätzen, die eine akademische Qualifikation erfordern. Ein großer Teil dieser
Arbeitsplätze ist mit Frauen besetzt. Aber: Erwerbstätige Frauen erzielen trotz überwiegend
besserer schulischer und guter beruflicher Qualifikation auch in Berlin im Durchschnitt geringere
Einkommen als Männer, selbst auf Arbeitsplätzen, die eine hohe Qualifikation erfordern. Daher
sind insbesondere in höheren Einkommensgruppen die Unterschiede gravierend. Die verbreitete
Teilzeitarbeit verstärkt dabei die Verdienstunterschiede bei den Monats- und Jahreseinkommen
sowie bei den Altersbezügen zusätzlich.
Mehr und mehr prägend für die Entwicklung von Wirtschaft und Beschäftigung sind nunmehr
Prozesse der Digitalisierung, deren Auswirkungen erst in Umrissen erkennbar werden.
Unzweifelhaft gehen sie jedoch mit spezifischen Qualifikationsanforderungen einher, die nur durch
kontinuierliche Aus- und Weiterbildung erfüllt werden können. Gleichstellungspolitische Aufgaben
ergeben sich in diesem Zusammenhang auch im Hinblick auf die Teilhabe von Frauen an der
Entwicklung und Gestaltung digitaler Technik, die soziale Absicherung neuer internet-basierter
Erwerbsformen und die Nutzung neuer Möglichkeiten mobilen, flexiblen Arbeitens zugunsten der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter Vermeidung einer Retraditionalisierung von
Geschlechterrollen.
HANDLUNGSFELD Demografischer Wandel
Der demografische Wandel zeichnet sich durch grundlegende Änderungen in der
Bevölkerungszahl und -zusammensetzung aus. Diese sind Ergebnis einer gestiegenen
Lebenserwartung, einer niedrigen Geburtenrate, des späteren Zeitpunkts, zu dem Eltern ihr erstes
Kind bekommen sowie der Zu- und Fortzüge unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen. Der Wandel
betrifft den Altersaufbau der Gesellschaft, die ethnische und kulturelle Vielfalt genauso wie den
Rückgang traditioneller Haushalts- und Familienstrukturen.
In Berlin lebten Ende des Jahres 2015 3,670 Millionen Menschen. Seit 2011 hatte sich die Zahl
aufgrund positiver Wanderungssalden um 200.000 Personen erhöht. Dies war wesentlich durch
Zuzug, vor allem aus dem Ausland, bestimmt. Von Ende 2016 bis zum Jahr 2020 ist mit einem
Wachstum von 106.000 Personen zu rechnen. Bis 2030 wird mit einem weiteren Wachstum
gerechnet, wenn auch mit abnehmender Dynamik – weitere 75.000 Personen1
. Für den Zeitraum
nach 2030 ist aber davon auszugehen, dass auch in Berlin die Bevölkerungszahl zurückgehen

1 2017 – Evaluation der Bevölkerungsprognose Berlin 2015-2030, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
wird. Insofern ist auch Berlin auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen sowie auf eine offensive
und konstruktive Integrations- und Bildungspolitik, die diesen Prozess sozialverträglich gestaltet.
Älter werdendes Berlin
Berlins Bevölkerung wird älter, internationaler und heterogener. Damit sind erhebliche
Anpassungsprozesse für die private und öffentliche Infrastruktur sowie für die
Integrationsbereitschaft und -fähigkeit der Stadt verbunden. Es gilt, eine soziale Spaltung der Stadt
zu verhindern.
Aufgrund der höheren Lebenserwartung steigt das Durchschnittalter der Berliner Bevölkerung
weiter an. Es wird mit einem Zuwachs der Personen im Alter von 45 und mehr Jahren gerechnet.
Das erfordert verstärkt Strategien zur Anpassung an die Bedürfnisse einer älter werdenden
Gesellschaft zu entwickeln. Das betrifft zum einen die Infrastruktur im öffentlichen Raum, im
Nahverkehr oder auch im Wohnungsbestand, die so zu gestalten ist, dass sie von älteren
Menschen in derselben Weise genutzt werden kann wie von jüngeren. Besonders hoch ist der
Anstieg der Personen im Alter von 80 und mehr Jahren; dabei handelt es sich zum großen Teil um
hochbetagte Frauen. Dadurch steigt die Zahl der potenziell zu pflegenden Personen. Auch die
zugewanderten Menschen behalten ihren Lebensmittelpunkt im Alter in Deutschland. Die
Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Altenpflege müssen künftig ihre Angebote und
Leistungen auch stärker auf die zunehmende kulturelle und ethnische Vielfalt in der Bevölkerung
ausrichten.
In den nächsten zwanzig Jahren steigt das Risiko für Altersarmut an2
2 2017 - Studie der Bertelsmann Stiftung zur Entwicklung der Altersarmut
. Prekäre oder
nichtkontinuierliche Arbeitsverhältnisse gehören heute zum Alltag. Gefährdet sind vor allem Frauen
und Ungelernte. Die Situation wird verschärft durch das Absenken des Rentenniveaus und der
Hinterbliebenenrente, was besonders Frauen trifft. Hier sind durchgreifende Reformen des
Rentensystems sowie mehr Instrumente für flexiblere und sicherere Übergänge im Erwerbsverlauf
und für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration gefordert.
Vielfältige Lebensformen
In Berlin finden sich vielfältige Lebensstile und Milieus. Die Werte und Lebensentwürfe von Frauen
und Männern verändern sich. Das wiederum hat Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft und die
Struktur der Haushalte. Traditionelle Familienstrukturen verlieren an Bedeutung, die Zahl der
Alleinerziehenden, Singlehaushalte und gleichgeschlechtlichen Paarhaushalte wächst.
Heute sind 52 % der Berliner Haushalte Einpersonenhaushalte (2016).3
3 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2016.
Aufgrund der mittlerweile
hohen Lebenserwartung steigt die Zahl der alleinlebenden älteren Bevölkerung, insbesondere der
hochbetagten Frauen. Bei den Mehrpersonenhaushalten handelt es sich zu gut einem Drittel um
Familien mit minderjährigen Kindern. Der Anteil ist seit einigen Jahren konstant allerdings sind
heute nur noch in gut der Hälfte der Fälle (54 %) die Eltern miteinander verheiratet.
Bei knapp einem Drittel der Familien handelt es sich um Alleinerziehende; davon sind 87 %
Frauen. Alleinerziehende und deren Kinder sind überdurchschnittlich armutsgefährdet. Während
von der Berliner Bevölkerung insgesamt 16,6 % von Armut bedroht sind, trifft dies bei den
Alleinerziehenden-Haushalten auf 28,3 % zu (2016).4
4 Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Armutsrisikoquoten gemessen am Berliner Landesmedian;
http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/A1armutsgefaehrdungsquoten.html
Hier fehlt es noch immer an
bedarfsgerechten Angeboten. Dazu gehören vor allem flexiblere gute Kinderbetreuung und
Ganztagsschulen, durch die sich Erwerbschancen verbessern und Einkommenslücken schließen
lassen.
Auch ist ein an den Bedarf angepasstes qualifiziertes Angebot an Wohnungen zu schaffen.
Mietensteigerung und Verdrängung betreffen Alleinerziehende und von Altersarmut betroffene

ältere Frauen in besonderem Maße. Erfahrungen mit Wohnprojekten für Frauen zeigen, dass diese
zu einem deutlichen Zuwachs an Lebensqualität für die Bewohnerinnen wie auch zu einem
positiven Einfluss auf die Nachbarschaften beitragen. Starke und sozial stabile Quartiere tragen
dazu bei, eine weitere sozial-räumliche Polarisierung in der Stadt zu vermeiden.
Ziel ist es den demografischen Wandel bei der Infrastrukturgestaltung der Stadt zu nutzen, um
eine generationengerechtere Stadt zu schaffen, die die Interessen älterer Menschen, junger
Familien, sich neu entwickelnder Lebensformen und die ethnische und kulturelle Vielfalt
einbezieht. Damit kann es auch gelingen, Frauen und Männern gleiche Chancen zu sichern und so
die Gleichstellung in Berlin ein wesentliches Stück voranzubringen.
HANDLUNGSFELD Soziale Gerechtigkeit
Eine sozial gerechte Stadt muss Teilhabemöglichkeiten als gesellschaftliche, politische und
kulturelle Partizipation für alle Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Das setzt sowohl
ausreichende finanzielle Ressourcen voraus wie auch die faktische Möglichkeit zur Partizipation
für Menschen, die z. B. aufgrund von Alter oder Behinderungen nicht ohne weitere Unterstützung
dazu in der Lage sind.
(Alters)Armut in der Stadt
Das Risiko, ein Leben an der Armutsgrenze oder in Armut zu führen, ist zwischen Männern und
Frauen ungleich verteilt. Aufgrund diskontinuierlicher Berufsverläufe, einseitiger Verteilung der
Verantwortung für Kindererziehung und häufigerer Beschäftigung in prekären Arbeitsverhältnissen
sind Frauen besonders von Armut betroffen. Das Leben in traditionellen Familienverhältnissen
bedeutet vielfach, ein Leben in materieller Abhängigkeit für Frauen mit Kindern von ihren Partnern
und drohende Armut bei Scheidung und Trennung. Diese Abhängigkeit kann auch die Trennung in
Fällen häuslicher Gewalt deutlich erschweren.
Das Armutsrisiko stellt sich besonders dramatisch für alleinerziehende Frauen mit Kindern dar, vor
allem, wenn mehr als ein Kind in der Familie lebt. Der Anteil alleinerziehender Mütter an Familien
mit Kindern unter 18 Jahren beträgt in Berlin mittlerweile 25 % (2016). Alleinerziehende Väter
stellen hingegen nur 3 % der Familien mit Kindern unter 18 Jahren dar.5
5 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2016.
Nahezu die Hälfte aller
Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren bezieht Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB
II. Im Rahmen der gleichstellungs- und familienpolitischen Zielsetzung Alleinerziehende besser zu
unterstützen (siehe Senatsvorlage 17/2898) sind u. a. Maßnahmen im Bereich einer
unterstützenden Infrastruktur wichtige Schritte zur Sicherung besserer Teilhabe- und
Verwirklichungschancen dieser Familien. Aus Gründen unterschiedlicher Erwerbsbiografien
beziehen Frauen im Alter oft eine deutlich geringere Rente als Männer. Dies trifft insbesondere auf
geschiedene Frauen zu. Nachhaltige Strategien zur Verringerung von Armut in der Stadt können
nicht erfolgreich sein, wenn sie nicht die besonderen Lebensumstände von Frauen, die Ursache für
deren prekäre Einkommenssituation sind, berücksichtigen.
Zum Leben gehört Wohnen
In deutschen Großstädten ist Wohnen vermehrt zum Luxusgut geworden und entwickelt sich auch
in Berlin zu einem Problemfeld. Einkommensschwache Familien und Einzelpersonen stehen häufig
vor der Herausforderung, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Vor allem junge Menschen,
Alleinerziehende und Seniorinnen/Senioren haben wenig Spielraum bei der Entscheidung für ihren
Wohnraum. Steigende Mietpreise und ein niedriges Einkommen sind Ursache für diese Situation.
Ein gutes Leben in der Stadt gewährleistet private Rückzugsräume und eine stabile Infrastruktur –
hier wird es in den nächsten Jahren Handlungsbedarf geben, damit Berlin lebenswert bleibt.

In Berlin leben immer mehr Menschen auf der Straße. Eine belastbare Statistik gibt es dazu nicht,
doch prägen heute auch vermehrt wohnungslose Frauen, Familien und behinderte Menschen das
Stadtbild. Vor allem Frauen sind in dieser Situation besonderen Gefahren wie Gewalttaten und
Übergriffen ausgesetzt. Der Senat sieht in der sozialen Wohnraumversorgung, in der Bekämpfung
von Wohnungslosigkeit und sozialer Ausgrenzung eine Schlüsselaufgabe. Im Sinne einer
gesamtstädtischen Steuerung muss dieser Problematik Rechnung getragen werden.
HANDLUNGSFELD Integration
Berlins Charakter als lebendige Metropole wird nicht zuletzt geprägt durch die Vielfalt der hier
lebenden Migrantinnen und die seit 2015 steigende Zahl der geflüchteten Frauen in der Stadt. Die
Lebens- und Migrationsgeschichten dieser Frauen sind sehr unterschiedlich, sie unterscheiden
sich im Hinblick auf ihr Herkunftsland, ihren sozialen Hintergrund, ihr Bildungsniveau, ihre familiäre
Situation, ihre persönlichen Ressourcen und Potenziale etc. Migration ist oft kein einfacher
Prozess: Das Herkunftsland zu verlassen und wieder neu anzufangen erfordert Mut. Die Flucht
aus einem Kriegs- oder Krisengebiet ist in der Regel mit Gefahren und Verlusten verbunden.
Herausforderungen und Chancen
Migration eröffnet neue Perspektiven und Möglichkeiten, kann aber auch Schwierigkeiten
beinhalten, die aus ungeklärten rechtlichen Situationen, Entwurzelung, Armut,
Sprachschwierigkeiten oder der Isolation am neuen Ort erwachsen. Für viele der nach Berlin
gekommenen geflüchteten Frauen – ca. ein Drittel aller Geflüchteten – gestaltet sich das
Ankommen besonders schwierig. Sie sind mit zusätzlichen Barrieren konfrontiert, seien es
aufenthaltsrechtliche Beschränkungen, die Unterbringung in Not- oder Gemeinschaftsunterkünften,
der schwierige Zugang zum Arbeitsmarkt oder auch die fehlenden Kenntnisse über ihre Rechte.
Insbesondere alleinreisende Frauen sind auch in Berlin nicht selten Gefahren und Gewalt
ausgesetzt.
Um die nach Berlin geflüchteten Menschen besser zu unterstützen, beschloss der Berliner Senat
im Mai 2016 den Masterplan Integration und Sicherheit, in dessen Rahmen auch zahlreiche
Projekte speziell für geflüchtete Frauen umgesetzt werden. Der Senat setzt sich damit unter
anderem für eine bessere Beratung und effektiveren Schutz geflüchteter Frauen vor Gewalt sowie
einen besseren Zugang zu Sprachkursen und zum Arbeitsmarkt ein. In den Richtlinien der
Regierungspolitik für die Legislaturperiode 2016-2021 hat der Senat zudem festgelegt, ein neues
Konzept zur Integration und Partizipation geflüchteter Menschen zu erarbeiten. Mit dem
Gesamtkonzept sollen die Integrations- und Partizipationsmöglichkeiten geflüchteter Menschen
gestärkt werden.
Teilhabe als Integrationsmotor
Das Ankommen in einer neuen Gesellschaft ist mehr als das Erlernen der Sprache oder das
Finden einer Arbeitsstelle – es bedarf als Grundlage einer aufgeschlossenen, offenen Haltung
seitens der Aufnahmegesellschaft und der Neuankommenden sowie die Bereitschaft, zusammen
eine gemeinsame Zukunft zu gestalten. Dabei ist es das Ziel der Berliner Integrations- und
Gleichstellungspolitik, mit einer Kultur des Willkommens an die Ressourcen und Potenziale von
Geflüchteten, Migrantinnen und Migranten anzuknüpfen, ohne dabei Schwierigkeiten, die mit
Migration einhergehen können, zu negieren. Der gleichberechtigten Teilhabe von Mädchen und
Frauen mit Migrationshintergrund und deren Möglichkeiten, ein eigenständiges und
selbstbestimmtes Leben zu führen, kommt dabei ein zentraler Stellenwert zu. Die daraus
erwachsenden Anforderungen richten sich sowohl an die Aufnahmegesellschaft, die gefordert ist,
die gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, als auch an die Herkunftscommunities. So müssen
seitens der Aufnahmegesellschaft Zugangsbarrieren und Diskriminierung abgebaut und
Perspektiven und Möglichkeiten zur Teilhabe eröffnet werden. Das Anerkennen des bisher
Geleisteten und die Akzeptanz der vielfältigen Biographien und Lebensentwürfe bilden hierfür eine
wichtige Voraussetzung.

Geflüchtete Frauen im Fokus

Migration geht stets einher mit der Herausforderung, die eigene Identität und Rolle in der Familie
und der Gesellschaft zu hinterfragen und neu zu definieren sowie die damit verbundenen Verluste
und Veränderungen zu verarbeiten. Die Herkunftscommunities sind deshalb gefragt, mit Konflikten,
die sich aus dem Aufeinandertreffen unterschiedlicher Normen und Werte ergeben können,
konstruktiv umzugehen, neue Rollen als Chance zu begreifen und Mädchen und Frauen in der
selbstbestimmten Entwicklung ihrer Persönlichkeit nicht einzuschränken. Dabei müssen
(Selbst)Blockaden, Hemmnisse und Strukturen der Herkunftskulturen, die Partizipation behindern
oder verhindern, verstärkt in den Blick genommen werden. Die Gleichheit der Geschlechter
außerhalb wie innerhalb der Familie und die Absage an männliche Vorherrschaft, Kontrolle und
Gewaltausübung gehören zu den Grundsätzen unserer Gesellschaft. Sie aktiv zu realisieren
obliegt auch den Menschen, die ihre Heimat neu in Berlin finden. Hierzu gehört auch, Jungen und
Männer mit Migrationshintergrund als Zielgruppe im Hinblick auf Geschlechterrollen und -
verhältnisse wahrzunehmen und sie bei der Auseinandersetzung mit neuen Rollenanforderungen
zu unterstützen. Wichtig sind dabei die Förderung eines vielfältigeren Verständnisses von
Männerrollen und die Stärkung alternativer Rollenvorbilder.
Zum Erreichen seiner Ziele fördert der Senat verschiedene Beratungs- und Bildungsangebote für
Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund. Neben einem breitgefächerten Beratungsangebot
zu allen Problemen des alltäglichen Lebens werden auch Sprachunterricht, schulische und
ausbildungsbegleitende Hilfestellung bzw. berufsqualifizierende Maßnahmen sowie Vorbereitung
auf die berufliche Selbständigkeit angeboten. Im Bereich der Bildung und Qualifizierung stellt sich
die Ausbildungssituation von jungen Frauen mit Migrationshintergrund als besondere
Herausforderung dar. Eine erschreckend hohe Zahl von ihnen bleibt trotz guter Schulabschlüsse
aus unterschiedlichen Gründen ganz ohne Ausbildung. Für sie ist es aber besonders wichtig, mit
einer qualifizierten Ausbildung und einem Arbeitsplatz die Voraussetzungen für ein
selbstbestimmtes Leben zu erhalten, und Berlin braucht angesichts der mit dem demografischen
Wandel verbundenen Verknappung des Arbeitskräftepotenzials auch diese jungen Frauen für eine
Stärkung der Berliner Wirtschaft. Daher ist es erforderlich, Ausbildungsplätze in ausreichender
Zahl bereitzustellen und akademische Ausbildungen zu fördern. Für einen langzeitlichen und
bildungsrelevanten Integrationsprozess sind Unterstützungsstrukturen zur Förderung junger
Frauen unerlässlich.
Von ebenso großer Bedeutung ist es aber auch, in Zusammenarbeit mit den Communities die
teilweise noch vorhandenen traditionellen Familien- und Frauenbilder zu problematisieren, die
dazu führen können, dass Frauen oft spätestens mit der (ggf. sehr frühen) Heirat auf den
häuslichen Bereich beschränkt und damit auch in ihrer Eigenständigkeit in materieller Hinsicht
beschnitten werden, sowie entschieden Diskriminierungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
aufgrund der ethnischen Herkunft und der Religionszugehörigkeit entgegenzuwirken.

III. Umsetzung und Gremien

Standortbestimmung, Ziele und Orientierungsrahmen für die Gleichstellung in Berlin bilden die
Basis des GPR – doch braucht es mehr für eine Umsetzung des Vorhabens. Im Folgenden werden
die beteiligten Institutionen sowie Akteurinnen und Akteure vorgestellt. Sie sind für die Prozesse
rund um das GPR von zentraler Bedeutung. Bei der Konzeption des GPR II wurden die
Arbeitsprozesse optimiert, so dass sich das GPR in seiner aktuellen Form durch einen intensiveren
Kommunikationsprozess und eine verstärkte Zusammenarbeit auszeichnet. Diese Arbeitsweise
wurde auch in der Vorbereitung des GPR III beibehalten und verstärkt.
Staatssekretärsausschuss Gleichstellung (StSA G)
Die wichtigsten Entscheidungen werden seit Juli 2008 vom Staatssekretärsausschuss
Gleichstellung getroffen, in dem alle Senatsverwaltungen mit je einer Staatssekretärin oder einem
Staatssekretär vertreten sind. Weiterhin gehören dem Gremium an:
• vier Vertreterinnen und Vertreter der Berliner Bezirke
• Vertreterinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der bezirklichen Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragten
• Vertreterinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenvertreterinnen
• Vertreterinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenvertreterinnen der Berliner
Hochschulen
• Vertreterinnen und Vertreter des Hauptpersonalrats und der Schwerbehindertenvertretung
Die wichtigsten Aufgaben des Ausschusses sind die inhaltliche und strategische Ausgestaltung der
Gleichstellungspolitik in Berlin. Dazu kommen die Steuerung, Umsetzung sowie die Begleitung der
Berichterstattung zum GPR. Zweimal jährlich treffe

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