Hohe Nachzahlung für Beamte und Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Tarifrecht für den öffentlichen Dienst für Beamte in Berlin

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komp-lizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Berlin geeignet) BEHÖRDEN-ABO>>>hier bestellen

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:
Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung 

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte beim Land Berlin geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


Weitere Websites bieten Ihnen zu tarifrechtlichen Themen für Arbeitnehmer des Landes "Berlin" hilfreiche Informationen:
Tarifrecht: www.tarif-oed.de 
Tarifverträge im Wortlaut: www.tv-oed.de
Rund ums geld im öffentlichen Dienst: www.rund-ums-geld-im-oeffentlichen-dienst.de


Neu aufgelegt: Oktober 2025

 

PDF-SERVICE nur 15 Euro

Zum Komplettpreis von nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal PDF-SERVICE auch das eBook Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) sowie weitere 10 Bücher bzw. eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

Tarifrecht für den öffentlichen Dienst

Hier informieren wir Sie zu den wesentlichenen Regelungen des Tarifrechts für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

Tarifrechtliche Regelungen im Überblick PDF >>>LINK

Tarifparteien und Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in Deutschland

  >>>LINK

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

  >>>LINK

Tarifvertrag Länder (TV-L)

  >>>LINK

 

Grundsätzliches

Am 13. September 2005 haben der Bund und die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie die Gewerkschaften den „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)" und ergänzende Tarifverträge unterzeichnet. Diese Neuregelungen sind zum 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und gelten für etwa 2,1 Mio. Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen.

Für Tarifbeschäftigte der Länder ist ebenfalls ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen worden. Der TV-L gilt seit dem 1. 11. 2006 und hat insoweit den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) bzw. Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) abgelöst.

Tarifreform war notwendig

BAT bzw. MTArb haben die Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen von Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst über vierzig Jahre lang flächendeckend geregelt. Trotz aller Neuregelungen, die mit dem "TVöD" bzw. "TV-L" angepackt und umgesetzt worden sind, haben sich die Vertragsparteien dennoch an vielen Prinzipien des BAT bzw. MTArb orientiert. Kernelemente der neuen Tarifwerke sind vor allem:
- Bezahlungssystem,
- Einführung leistungsbezogener Zahlungselemente,
- Flexibilisierung der Arbeitszeit
- sowie Qualifizierung.

Der TVöD bzw. TV-L ist von den Tarifvertragsparteien in langen und schwierigen Verhandlungen entwickelt worden. Diese Phase war von großen gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Veränderungen geprägt. Die Reformbemühungen der Gewerkschaften trafen auf ein schwieriges Umfeld. Sowohl die Konsolidierung öffentlicher Haushalte als auch die zunehmende Globalisierung der Weltmärkte haben in Deutschland ein Klima entstehen lassen, das mit einem enormen Druck auf die Senkung der Arbeitskosten und damit auch der Löhne verbunden war. Gerade am Beispiel des wochenlangen Streiks um die Wochenarbeitszeit wurde deutlich, dass diese Entwicklung am öffentlichen Dienst nicht spurlos vorbeigegangen ist.

Der BAT, der MTArb und der BMT-G waren zwar gut funktionierende Flächentarife, doch ob sie den Herausforderungen der Zukunft hätten Stand halten können, darf zumindest bezweifelt werden. Ähnlich wie viele Unternehmen in der Privatwirtschaft, hätten sich möglicherweise auch öffentliche Arbeitgeber wie Kommunen, Krankenhäuser oder Entsorger den tarifvertraglichen Regelungen entzogen. Den Gewerkschaften war bewusst, dass man mit bloßer Verweigerungshaltung die Interessen der Beschäftigten nicht hätte wahrnehmen können. Zum Blick nach "vorne" gab es keine Alternative.

Neues Tarifrecht gilt in Ost und West 

Das neue Tarifrecht ist "schlanker". Wichtiger jedoch sind die Vereinheitlichungen für "Ost und West" und die Überwindung von zwei Arbeitnehmerbegriffen "Angestellte und Arbeiter". Gerade letzteres ließ sich in einer immer komplexer werdenden Arbeitswelt nicht mehr rechtfertigen. Die Einführung eines einheitlichen Arbeitsnehmerstatus "Beschäftigter" ist ein echter Fortschritt und wird ein ganzes Stück helfen, die Bürokratie abzubauen. Die Tarifparteien -  Arbeitgeber des Bundes, der Länder und der VKA sowie die Gewerkschaften - sehen den TVöD bzw. TV-L als zeitgemäße Fortführung von tarifvertraglichen Prinzipien.

Tarifrecht TVöD und TV-L ersetzen BAT und MTArb 

Der TVöD hat am 1. Oktober 2005 die bisher für den öffentlichen Dienst des Bundes geltenden Manteltarifverträge BAT/BAT-O und MTArb/MTArb-O einschließlich der Mehrzahl der ergänzenden, ersetzenden und ändernden Tarifverträge abgelöst.

Einen Überblick über alle neuen Tarifverträge finden Sie auf der nächsten Seite. Damit haben auch sämtliche Rundschreiben und alle durch Rundschreiben bekannt gegebenen Regelungen zum BAT/BAT-O und MTArb/MTArb-O sowie die diese Tarifverträge ergänzenden, ersetzenden und ändernden Tarifverträge am 1. Oktober 2005 ihre Gültigkeit verloren, es sei denn, diese werden durch Rundschreiben des Bundesinnenministeriums (BMI) nach dem 1. August 2005 ausdrücklich bestätigt oder neu geregelt. Dies gilt insbesondere auch für durch Rundschreiben geregelte über- und außertarifliche generelle Maßnahmen, über- und außertariflich getroffene Einzelfallregelungen bleiben davon jedoch unberührt.

Vor dem 1. August 2005 ergangene Rundschreiben des BMI behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit, soweit sie zu den in Anlage 1 TVÜ-Bund Teil C abschließend aufgelisteten Tarifverträgen, die im Geltungsbereich des TVöD fortgelten, ergangen sind, oder sich auf Tarifverträge beziehen, für die nach Anlage 1 TVÜ-Bund Teil B - Negativliste - ein abweichender Zeitpunkt für das Außer-Kraft-Treten vereinbart worden ist. In den letztgenannten Fällen verlieren die dazu ergangenen Rundschreiben spätestens mit Außer-Kraft- Treten der zu Grunde liegenden tarifvertraglichen Regelung ihre Gültigkeit.

.

Rundschreiben des BMI im Internet verfügbar

Als Arbeitshilfe finden Sie unter der Website des BMI eine Übersicht von ergangenen Rundschreiben und Durchführungshinweisen des Bundesinnenministeriums. Wir bemühen uns, den Link aktuell zu halten. 

Exklusives Angebot zum Pauschalpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 - also seit fast 30  Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeits-bedingungen, u.a. unter tarifvertragoed.de. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf eBooks aufgespielt. Bei den drei Ratgebern geht es um die beliebten Bücher Wissens-wertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder). Sie finden dann auch das im Oktober 2025 neu aufgelegte eBook zum Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L). Desweiteren finden Sie die eBooks zum Nebentätigkeitsrecht (Arbeitnehmer und Beamte), Berufseinstieg im öffent-lichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor sowie Frauen im öffentlichen Dienst >>>zur Bestellung



UT 20211201 / 20200419


Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. Berlin, Brandenburg und Umland

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um die Bundeshauptstadt Berlin.

Es gibt unzählige Aktivitäten für den Aufenthalt in Berlin: hier eine kleine Auswahl:

Alexanderplatz: Ob in den 20-zhiger Jahren, zu DDR-Zeiten oder heute: Der Alexanderplatz war und bleibt ein attraktiver Platz von Berlin.

Berliner Dom: Mit einmaligen Gestaltungsmerkmalen ist es ein Muss für Liebhaber von Kirchen

Botanischer Garten: Der schöne Graten liegt in Berlin-Steglitz und gehört zu den artenreichsten botanischen Gärten der Welt.

Brandenburger Tor: eine der wichtigsten Sehenswürdigkeiten. Wurde vom Mahnmal der Teilung zum Symbol der deutschen Einheit.

Bundeskanzleramt: Hier ist Büro der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. 

Checkpoint Charlie: Der frühere Grenzübergang in der Friedrichstraße ist eine Attraktion bei Besucherinnen und Besuchern. 

East Side Gallery: ein kleiner Rest der Berliner Mauer.

Einkaufsparadies Friedrichstraße: Ein Erlebnis das zum Pflichtprogramm eines Berlinbesuchs zählt.

Fernsehturm Berlin: Der Fernsehturm am Alexanderplatz ist das höchste Bauwerk in Deutschland und das markanteste Wahrzeichen von Berlin.

Hackescher Markt: mit den berühmten Hackeschen Höfe in Berlin Mitte.

Holocaust-Mahnmal: Das Mahnmal erinnert an die von den Nationalsozialisten ermordeten Juden.

Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche: Die Kirche setzt mit ihrer Turmruine ein beeindruckendes Zeichen gegen den Krieg.

Kurfürstendamm: Sehen und gesehen werden am Kurfürstendamm ist das Motto.

Madame Tussauds: Unbedingt reingehen (Unter den Linden unweit vom Hotel Adlon).

Museumsinsel: Im Berliner Zentrum ein herausragender Museumskomplexe und gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Neue Synagoge: Was von ihr übrig blieb strahlt heute umso heller: Die Neue Synagoge in der Oranienburger Straße ist eine der bedeutendsten Synagogen in Deutschland.

Potsdamer Platz: Neubau nach der Wiedervereinigung. Das Ensemble aus Hochhäusern und futuristischen Neubauten bildet ein ganz eigenes Stadtviertel.

Reichstag: Das Reichstagsgebäude ist der Sitz des deutschen Bundestages und eine viel besuchte Sehenswürdigkeit.

Rotes Rathaus: Amtssitz des Regierenden Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters von Berlin.

Schloss Charlottenburg: Das Schloss ist die größte Schlossanlage Berlins.

Siegessäule: Die Siegessäule mit der goldenen Skulptur auf der Spitze gehört zu den bekanntesten Wahrzeichen Berlin's.

Stadtschloss Berlin: Das Bauvorhaben hat sehr viel Aufsehen erregt.

Teufelsberg: Der Teufelsberg im Grunewald ist ein Trümmerberg, Aussichtspunkt und ein Monument der Geschichte.

Tiergarten: Der Tiergarten ist die grüne Lunge von Berlin und liegt zwischen dem Brandenburger Tor und dem Berliner Zoo.

Weltzeituhr: Wurde zu DDR-Zeiten auf dem Alexanderplatz installiert und ist mittlerweils weltbekannt.

Zoologischer Garten: Der weltbekannte Berliner Zoo ist der älteste Zoo Deutschlands.

 

 

GV 20200420

mehr zu: Tarifrecht für den öffentlichen Dienst und das Land Berlin
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-berlin.de © 2026