Informationen und Positionen zum Dienstrechtneuordnungsgesetz

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Berlin geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte beim Land Berlin geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


Informationen und Positionen zum Dienstrechtneuordnungsgesetz

Zurück ins letzte Jahrzehnt?

Anfang des Jahres 2007 klang es ganz anders. Da erklärte Wolfgang Schäuble vollmundig in den Medien, dass er eine leistungsbezogene Bezahlung für die Beamten wolle. Beim letzten Gespräch hingegen mit ver.di, DGB und dbb klang das ganz anders. Staatssekretär Johann Halen, in Vertretung für Minister Schäuble, trug nämlich vor, dass das Ministerium die Beibehaltung der existierenden Regelung wolle.
Dabei hatte bereits die rot-grüne Regierung ein umfangreiches Reformpaket, das mit ver.di und dem dbb abgestimmt war, als Gesetzesvorlage auf den Weg gebracht, wobei die leistungsbezogene Bezahlung von den Verbänden als Motivation für die Beschäftigten und Nachwuchsgewinnung als wichtige Änderung angesehen wurde. Doch daraus wurde nichts mehr. Die vorgezogene Bundestagswahl machte den berühmten Strich durch die Rechnung.
Wollte Schily noch 2004 auf gar keinen Fall die Besoldung der Beamten völlig den Ländern überlassen, sieht es nach Inkrafttreten der Föderalismusreform gänzlich anders aus.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft versteht sich als Initiator für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst, mit der Bereitstellung von hochwertigen Dienstleistungen. Voraussetzung für die Erreichung dieses Ziels sind auch Neuerungen bei den Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst.
Dies gilt sowohl fr den lTarif- als auch für den Beamtenbereich.
Von vornherein war als Zielsetzung vorgegeben, die Neuregelungen möglichst im Gleichklang zwischen ArbeitnehmerInnen und BeamtInnen zu realisieren. Dies sollte ein Beitrag zur Harmonisierung der Beschäftigungsbedingungen darstellen.

Wie geht es weiter?

Durch die Föderalismusreform nämlich können nunmehr die Länder bestimmen, wie sie zukünftig ihre Beamten bezahlen wollen. Damit besteht die Gefahr, dass reiche Bundesländer ihre Beamten durchaus großzügiger entlohnen könnten als ärmere.
Eigentlich war die Vereinbarung so gedacht, dass der Bund hier die Vorreiterrolle übernehmen sollte. Aber es ist eher umgekehrt. Staatssekretär Johann Halen erklärte den beteiligten Verbänden auf der letzten Zusammenkunft: Das Ministerium wolle die Ergebnisse der Tarifrunde mit Bund und Kommunen abwarten, um „die weitere Entwicklung der Leistungselemente im Tarifwerk des öffentlichen Dienstes zu berücksichtigen", berichtete ver.di auf seiner Beamten-Seite. Enttäuscht heißt es weiter: „Eine Fortsetzung der Leistungsbezahlung auf dem Regelungsniveau von vor zehn Jahren sei alles andere als richtungweisend."

Wie sieht es in Berlin aus?

Auch hier haben die Beamten durch Verzicht auf Besoldungserhöhung und Mehrarbeit ihren Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts beigetragen. Damit keine falschen Hoffnungen aufkommen, hat bereits vorsorglich der Finanzsenator Thilo Sarazin vor einiger Zeit in der Berliner Morgenpost die Pläne des Senats aufgezeigt: „In einer armen Stadt mit den billigsten Wohnungen ist es vertretbar, die Mitarbeiter auch auf Dauer nur so zu bezahlen, wie wir es uns leisten können". Das hingegen sieht Susanne Stumpenhusen, ver.di-Landesbezirksleiterin Berlin-Brandenburg, anders: „Nach Jahren der Zurückhaltung der MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst Berlin, ist es an der Zeit, dass auch sie einen Schluck aus der Pulle zu bekommen. Nicht erst 2009, wie Herr Sarrazin meint. Darum ‚genug gespart' ".

In Brandenburg hingegen sieht es schon etwas anders aus.
Dort einigte sich die Landesregierung mit ver.di um eine Besoldungserhöhung linear um 1,5 Prozent zum 1. Januar 2008.
Nach langen Querelen und Drohung der Streichung des Weihnachtsgeldes von Seiten der Landesregierung einigten sich ver.di mit dem öffentlichen Arbeitgeber auf 500 Euro als Sockelbetrag verbunden mit der Zusage, die BeamtInnen mit 24 Prozent an den Steuermehreinnahmen zu beteiligen. Die Weihnachtsgeld-Obergrenze soll bei 1.040  Euro liegen. Zahlbar von 2007 bis 2009 jeweils im Dezember.
Doch ver.di beklagt auch, dass viele Einzelfragen noch offen sind. So ist beispielsweise bisher nicht
geklärt, ob dieses Modell auch auf die kommunalen BeamtInnen übertragen wird und die Gefahr eines Flickenteppichs der Beamtenbesoldung in Brandenburg entsteht.
Darüber hinaus hatte ver.di gefordert, die Tarifergebnisse für die Angestellten und Arbeiter zeit- und inhaltsgleich auf die BeamtInnen zu übertragen, was abgelehnt wurde.
Dabei war es im Reformpaket 2004 Ziel und Absicht, die Arbeits- und Einkommensbedingungen der unterschiedlichen Gruppen im öffentlichen Dienst durchlässiger zu machen. Am Beispiel Brandenburg ist sichtbar, wie es nicht gehen sollte.
Bei den jetzt anstehenden politischen Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen will ver.di weiterhin für ein fortschrittliches Beamtenrecht eintreten, das die Dienstleistungsqualität im öffentlichen Dienst verbessert und gleichzeitig berufliche Perspektiven schafft. Ver.di strebt eine Anhörung im Bundestag an.

 ver.di-Kernpunkte zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz
- leistungsbezogenes Entgelt
- Durchlässigkeit zwischen den Laufbahngruppen
- Mitnahme von Versorgungsansprüchen beim Wechsel in die Privatwirtschaft
- Erleichterung beim Aufstieg in eine nächsthöhere Laufbahn durch Anerkennung von Berufserfahrungen oder erfolgreicher Teilnahme an Weiterbildung
- Regelaltersgrenze auf 67 Jahre muss unterbleiben

Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. Berlin mit Umland

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um die Bundeshauptstadt Berlin.Es gibt unzählige Aktivitäten für den Aufenthalt in Berlin: Brandenburger Tor, Großer Tiergarten, Boulevard auf der Prachtstraße Unter den Linden, Madame Tussauds, Einkaufsparadies Friedrichstraße, Holocaust-Mahnmal, Potsdamer Platz, Pariser Platz, Reichstag, Fernsehturm, Weltzeituhr, Alexanderplatz, Berliner Dom, Checkpoint Charlie, Museumsinsel mit Museen (Das Alte Museum, Ägyptisches Museum, Alte Nationalgalerie u.Pergamonmuseum


Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-berlin.de © 2024