Hohe Nachzahlung für Beamte und Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Besoldungsdienstalter (Beamtenrecht in Berlin)

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ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:
Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung 

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Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich geglie-dert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeig-net). 
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Besoldungsdienstalter (§ 28 BBesG)

Das Besoldungsdienstalter (BDA) bestimmt neben der Leistung des Beamten das Aufsteigen in den Stufen der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) A. Es ist somit maßgeblich für die Bemessung des Grundgehalts (§ 27 Abs. 1 BBesG).

Das Besoldungsdienstalter beginnt am 1. des Monats, indem der Beamte das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Das Regel-BDA erhalten
- Besoldungsempfänger in Laufbahnen mit einem Eingangsamt unterhalb der BesGr A 13, wenn sie am Tag der Einstellung (Beginn des Anspruchs auf Dienstbezüge) das 31. Lebensjahr nicht überschritten haben,
- Besoldungsempfänger mit einem Eingangsamt der BesGr'en A 13 oder A 14 oder in Ämtern der Besoldungsgruppen C 1 und C 2 (mit Ausnahme der Professoren), wenn sie am Tag der Einstellung das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben,
- Professoren, wenn sie am Tag der Einstellung das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben (§ 36 BBesG in der alten Fassung).

Für die Bestimmung des Zeitpunktes, in dem ein bestimmtes Ereignis vollendet wird, ist nach § 187 Abs. 2 S. 2 BGB der Tag der Geburt mitzurechnen.

Wer am 1. eines Monats geboren ist, vollendet das 21. Lebensjahr mit Ablauf des letzten Tages des Vormonats. Das BDA beginnt für diesen Personenkreis am 1. des Vormonats.

Die Begründung eines Anspruchs auf Besoldung bis zu dem in Absatz 2 genannten Lebensalter führt stets zum Regelbeginn des BDA (1. des Monats, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird, sog. Regel-BDA).

Der Zeitraum, um dessen Hälfte bzw. Viertel der Beginn des BDA hinauszuschieben ist, wird nach Jahren, Monaten und Tagen berechnet. Jeder Monat ist dabei mit 30 Tagen anzusetzen. Die Abrundungsvorschrift des Satzes 3 findet nach Zusammenrechnung der auf volle Tage abgerundeten einzelnen Zeiten (Viertel, Hälfte) Anwendung.

Für Beamte in Laufbahnen mit einem Eingangsamt unterhalb der BesGr A 13 ist dabei zu unterscheiden zwischen Zeiten, die bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres, und solchen, die danach entstanden sind.

Eine Zwischenzeit bis zum vollendeten 35. Lebensjahr wird nur zu einem Viertel hinausgeschoben. Eine danach liegende Zeit wird - wie bei Beamten mit einem höheren Eingangsamt - zur Hälfte berücksichtigt.

Nach § 28 Abs. 3 BBesG werden nicht hinausgeschoben:
- Zeiten einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren für jedes Kind,
- Zeiten der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Geschwistern oder Kindern) bis zu drei Jahren für jeden nahen Angehörigen,
- Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge, wenn die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle schriftlich anerkannt hat, dass der Urlaub dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient und
- Verfolgungszeiten nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, soweit eine Erwerbstätigkeit, die einem Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29) entspricht, nicht ausgeübt werden konnte.

Die Festsetzung des BDA ist dem Beamten schriftlich mitzuteilen (§ 28 Abs. 4 BBesG). Sie ist ein Verwaltungsakt und daher mit einer entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

Mehr Informationen finden Sie in einem Merkblatt des Dienstleistungszentrums


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Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen (u.a. besoldung-online). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung

 

Red 20260422 / Red UT 20210413


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Botanischer Garten: Der schöne Graten liegt in Berlin-Steglitz und gehört zu den artenreichsten botanischen Gärten der Welt.

Brandenburger Tor: eine der wichtigsten Sehenswürdigkeiten. Wurde vom Mahnmal der Teilung zum Symbol der deutschen Einheit.

Bundeskanzleramt: Hier ist Büro der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. 

Checkpoint Charlie: Der frühere Grenzübergang in der Friedrichstraße ist eine Attraktion bei Besucherinnen und Besuchern. 

East Side Gallery: ein kleiner Rest der Berliner Mauer.

Einkaufsparadies Friedrichstraße: Ein Erlebnis das zum Pflichtprogramm eines Berlinbesuchs zählt.

Fernsehturm Berlin: Der Fernsehturm am Alexanderplatz ist das höchste Bauwerk in Deutschland und das markanteste Wahrzeichen von Berlin.

Hackescher Markt: mit den berühmten Hackeschen Höfe in Berlin Mitte.

Holocaust-Mahnmal: Das Mahnmal erinnert an die von den Nationalsozialisten ermordeten Juden.

Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche: Die Kirche setzt mit ihrer Turmruine ein beeindruckendes Zeichen gegen den Krieg.

Kurfürstendamm: Sehen und gesehen werden am Kurfürstendamm ist das Motto.

Madame Tussauds: Unbedingt reingehen (Unter den Linden unweit vom Hotel Adlon).

Museumsinsel: Im Berliner Zentrum ein herausragender Museumskomplexe und gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Neue Synagoge: Was von ihr übrig blieb strahlt heute umso heller: Die Neue Synagoge in der Oranienburger Straße ist eine der bedeutendsten Synagogen in Deutschland.

Potsdamer Platz: Neubau nach der Wiedervereinigung. Das Ensemble aus Hochhäusern und futuristischen Neubauten bildet ein ganz eigenes Stadtviertel.

Reichstag: Das Reichstagsgebäude ist der Sitz des deutschen Bundestages und eine viel besuchte Sehenswürdigkeit.

Rotes Rathaus: Amtssitz des Regierenden Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters von Berlin.

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Siegessäule: Die Siegessäule mit der goldenen Skulptur auf der Spitze gehört zu den bekanntesten Wahrzeichen Berlin's.

Stadtschloss Berlin: Das Bauvorhaben hat sehr viel Aufsehen erregt.

Teufelsberg: Der Teufelsberg im Grunewald ist ein Trümmerberg, Aussichtspunkt und ein Monument der Geschichte.

Tiergarten: Der Tiergarten ist die grüne Lunge von Berlin und liegt zwischen dem Brandenburger Tor und dem Berliner Zoo.

Weltzeituhr: Wurde zu DDR-Zeiten auf dem Alexanderplatz installiert und ist mittlerweils weltbekannt.

Zoologischer Garten: Der weltbekannte Berliner Zoo ist der älteste Zoo Deutschlands.

 

 

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