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Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin
Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Für Berlin gelten folgende Beträge:
Familienzuschlag ab 01.01.2018
Monatsbeträge in Euro
Familienzuschlag |
Stufe 1 |
Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 |
124,69 |
übrige Besoldungsgruppen |
130,95 |
Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag der Stufe 1 um je 112,00 Euro (Stufe 2 und 3), für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 349,01 Euro (Stufe 4 und höher)..
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,56 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 27,82 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 22,26 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 16,70 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt..
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 115,90 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 123,05 Euro
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