Besoldungstabellen für Beamte des Landes Berlin ab 01.02.2020

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Berlin 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte
sowie Anwärter/innen, Richter und Professoren

 

Berlin hat durch entsprechende Übernahmegesetze das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG - alte Fassung - ) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen übernommen und seine Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen (Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen reduziert) vorzunehmen. Der Stufenaufstieg vollzieht sich wie beim Bund (2-3-3-3-4-4-4 Jahresrhythmus). Durch den jahrelangen Stillstand (von 2004 bis 2010) bei der Beamtenbesoldung in Berlin besteht nach wie vor Handlungsbedarf.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Die Gewerkschaften im Land Berlin drücken auf eine zügige Anpassung an das Besoldungsniveau anderer Länder. Zunächst ist es gelungen, die Besoldung rückwirkend zum 01.04.2019 um 4,3 Prozent zu erhöhen. Ebenfalls um 4,3 Prozent wird die Besoldung zum 01.02.2020 angehoben (die aktuellen Tabellen finden Sie auf diesen beiden gegenüberliegenden Seiten). Die dritte Anpassung soll schließlich zum 01.01.2021 erfolgen.  

Besoldungstabelle A – ab 01.02.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.02.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

* Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von über 40 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, einen um 20 Prozent erhöhten Anwärtergrundbetrag.

Mehr Informationen zur Besoldung in Berlin finden Sie unter www.besoldung-berlin.de 


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