Nebentätigkeitsverordnung von Berlin: § 15 Übergangsvorschrift

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Zur Übersicht der Nebentätigkeitsverordnung des Landes Berlin 

§ 15 Übergangsvorschrift  

Die vor Inkrafttreten dieser Verordnung erteilten Genehmigungen zur Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn erlöschen spätestens mit Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung; bis dahin sind die bisherigen Bestimmungen über die Entrichtung eines Entgelts weiter anzuwenden.


Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-berlin.de © 2024