Hohe Nachzahlung für Beamte und Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Berlin: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.04.2026 (html)

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Berlin 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Berlin hat durch entsprechende Übernahmegesetze das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG – alte Fassung –) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen übernommen und seine Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen (Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen reduziert) vorzunehmen. Der Stufenaufstieg vollzieht sich wie beim Bund (2-3-3-3-4-4-4 Jahresrhythmus).


Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). Das Ergebnis finden Sie in diesem Kapitel in einem Kasten nach der Seite „Wegweiser“. Die neu gewählte Landesregierung kündigte an, das in der vergangenen Legislaturperiode erreichte Besoldungsniveau zu halten (mind. dem Besoldungsdurchschnitt der Länder durch die Übernahme des Tarifergebnisses des TV-L zu übernehmen). Die Besoldungserhöhung ist zum 01.12.2022 in Kraft getreten.

 

Tarifergebnis TV-Länder 2026 und 2027 

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 – 2027 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2026 - 2027) wurden neue Besoldungstabellen beschlossen.

Am 03.06.2026 wurde das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2026 – 2027 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2026 – 2027) verabschiedet. Die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgte am 16.06.2026 (GVBl. Seite 242).

Für alle Abrechnungskreise der Besoldung findet zur Abrechnungsperiode 08/2026 eine allgemeine Zwangsrückrechnung zum 01.04.2026 statt.

Die Anpassungen betreffen die aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (§ 1 Abs. 1 BerlBVAnpG 2026-2027). Es werden unter anderem
- die Grundgehaltssätze,
- die Stellenzulagen, Amtszulagen sowie die allgemeine Stellenzulage,
- der Familienzuschlag für das erste und zweite Kind
- zum 01.04.2026 um 3,8 % und zum 01.03.2027 um 2,0 % erhöht,
- die Anwärterbezüge erhöhen sich um 90 bzw. 60 Euro.

Die Ausgleichzulage für den entfallenen Familienzuschlag der Stufe 1 schmilzt gem. § 87 Abs. 2 BBesG Bln ab. Zum 01.04.2026 beträgt die Ausgleichszulage 67,47 Euro und zum 01.03.2027 65,97 Euro.

Die Besoldungstabellen 2026 für das Land Berlin beinhalten eine

- Erhöhung der Grundgehälter um 0,4 Prozent ab 1. Januar 2026-
- sowie eine weitere Anpassung um 2,8 Prozent ab 1. April 2026.

Die offiziellen und aktuell gültigen Dokumente stellt das Landesverwaltungsamt Berlin zur Verfügung.

Wichtige Stufen und Anpassungen 2026

1. Januar 2026:
Abschluss der Grundgehaltserhöhungen aus dem Anpassungsgesetz 2024–2026 (letzter Schritt von 0,4 %).1. April 2026:

Übertragung des Tarifergebnisses mit einer Erhöhung von 2,8 % (Gültigkeit bis 28. Februar 2027).Besoldungsgruppen:

Die Tabellen decken die Gruppen A, B, W, R sowie Anwärtergrundbezüge ab.Auszüge aus der Besoldungstabelle A (Gültig ab 1. April 2026)A 5: Stufe 1: 2.853,22 € | Stufe 4: 3.072,22 € | Stufe 8: 3.328,60 €A 8: Stufe 1: 3.160,89 € | Stufe 4: 3.587,56 € | Stufe 8: 4.011,05 €A 10: Stufe 1: 3.543,22 € | Stufe 4: 4.132,98 € | Stufe 8: 4.747,10 €A 12: Stufe 1: 4.289,48 € | Stufe 4: 5.108,36 € | Stufe 8: 5.799,26 €A 13: Stufe 1: 5.011,99 € | Stufe 4: 5.740,53 € | Stufe 8: 6.426,90 €A 16: Stufe 1: 7.020,00 € | Stufe 4: 7.847,87 € | Stufe 8: 8.841,32 €Detaillierte Berechnungen für den individuellen Nettolohn bietet der Besoldungsrechner Berlin.Falls Sie eine bestimmte Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe oder die Werte für die Besoldungsgruppe B suchen, teilen Sie mir dies einfach mit, damit ich Ihnen die genauen Zahlen heraussuche.

Hier die geltenden Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte zum 01. April 2026.

 

Besoldungsordnung A

gültig ab 01.04.2026

Grundgehalt (Monatsbeträge in Euro)

Erfahrungs-
zeiten

2 Jahre 3 Jahre     4 Jahre      
      (in den Besoldungsgr.
A 5 – A 7 (2 Jahre)
    (in den Besoldungsgr.
A 5 – A 8 (3 Jahre)
     
 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
 A 5  2.857,84  2.950,01  3.016,04  3.085,16  3.152,66  3.224,75  3.289,30  3.351,29
 A 6  2.914,08  2.991,64  3.138,27  3.213,11  3.280,61  3.358,45  3.427,49  3.500,89
 A 7  3.020,50  3.095,10  3.188,59  3.358,45  3.462,00  3.549,54  3.618,61  3.742,25
 A 8  3.177,20  3.372,75  3.496,44  3.620,09  3.802,68  3.901,95  3.977,49  4.050,07
 A 9  3.352,48  3.457,51  3.620,09  3.805,66  3.941,92  4.110,79  4.209,63  4.305,36
 A 10  3.574,17  3.713,59  3.941,92  4.173,19  4.341,87  4.510,58  4.665,61  4.793,28
 A 11  4.041,54  4.268,88  4.489,28  4.711,16  4.857,10  5.015,18  5.203,63  5.319,14
 A 12  4.331,21  4.744,60  4.857,10  5.158,05  5.296,33  5.565,35  5.666,70  5.855,67
 A 13  5.060,75  5.305,48  5.550,15  5.796,37  6.027,40  6.136,83  6.367,85  6.489,42
 A 14  5.311,53  5.626,14  5.974,22  6.284,25  6.495,53  6.699,17  6.918,05  7.142,98
 A 15  6.446,87  6.764,52  6.949,96  7.168,82  7.387,68  7.605,02  7.782,85  8.042,76
 A 16  7.088,28  7.419,61  7.671,91  7.924,21  8.175,00  8.427,28  8.679,58  8.927,34

 

 

Familienzuschlag

gültig ab 01.04.2026 (Monatsbetrag in Euro)

Erstes Kind
  Zweites Kind
Drittes Kind
Viertes und jedes weitere Kind 

           148,44           
148,44
819,76
 678,99 



Erhöhungsbeträge A 5 A 6 A 7 A 8
Erstes Kind   168,96   164,88   115,83     21,56
Zweites Kind)   186,05   187,56   188,73   189,39

 

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe
in derselben Erfahrungsstufe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbeitrag zusätzlich gewährt.

 

Ergänzender Familienzuschlag
(§ 40a BBesG BE)
 
ein Familienzuschlag nach § 40 BBesG BE wird...  
nicht gewährt 176,44
für ein ein berücksichtigungsfähige Kind
638,81
für Zwei
berücksichtigungsfähige Kinder

718,65

 

Höhe der Ausgleichzulage
nach § 87 Abgs. 2 BBesG BE      
             
                      67,47                  

 

 

Besoldungstabelle B

Gültig ab 01.04.2026 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
B 1   8.036,44
B 2   9.299,36
B 3   9.834,03
B 4 10.394,04
B 5 11.036,47
B 6 11.643,19
B 7 12.233,34
B 8 12.848,46
B 9 13.612,19
B 10 15.983,88
B 11 16.595,17

 

 

Besoldungstabelle W

Gültig ab 01.01.2026 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe W        
W 1       5.661,94     
W 2  7.387,68
W 3  8.427,28

 

 

Besoldungsordnung C (muß aktualisiert werden)

gültig ab 01.04.2026

Besoldungs-
gruppe
   Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7
 C 1    3.733,53 3.864,63 3.995,67 4.126,74 4.257,88 4.388,92 4.520,00
 C 2    3.741,70 3.950,60 4.159,51 4.368,43 4.577,32 4.786,20 4.995,10
 C 3    4.120,24 4.356,75 4.593,31 4.829,85 5.066,37 5.302,92 5.539,41
 C 4    5.233,78 5.471,58 5.709,34 5.947,12 6.184,89 6.422,66 6.660,47
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.651,08 4.782,14 4.913,24 5.044,31 5.175,39 5.306,49 5.437,56  
 C 2  5.203,99 5.412,88 5.621,77 5.830,65 6.039,58 6.248,45 6.457,36 6.666,26
 C 3 5.775,96 6.012,50 6.249,05 6.485,55 6.722,09 6.958,62 7.195,15 7.431,67
 C 4  6.898,21 7.135,99 7.373,74 7.611,55 7.849,30 8.087,03 8.324,82 8.562,58

 

 

Besoldungstabelle R

gültig ab 01.04.2026 (Monatsbetrag in Euro)

 BesGr  Stufe 1 Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
   R 1 5.513,66 5.828,31 6.422,56 7.027,46 7.361,85 7.659,77 7.936,39 8.264,67
   R 2 6.541,11 6.843,59 7.147,53 7.767,64 8.086,84 8.396,86 8.678,05 8.989,63
   R 3      9.834,70
   R 4 10.395,54
   R 5 11.036,89
   R 6 11.643,33
   R 7 12.234,56
   R 8 12.848,59
   R 9 13.613,09
   R 10   16.660,43

 

 

Anwärtergrundbetrag

gültig ab 01.04.2026 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss
des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt
       Euro
A 5 bis A 8*      1.557,66   
 A 9 bis A 11   1.617,45
 A 12   1.772,25
A 13   1.807,47
A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1c der Vbm. zu
BBesO A und B) oder R 1)
  1.846,14

 

* Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von über 40 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, einen um 20 Prozent erhöhten Anwärtergrundbetrag. 

 

Mehrarbeitsvergütung 

gültig ab 01.04.2026 (Monatsbetrag in Euro)

§ 4 Abs. 1 MVergV                                                                   

Besoldungsgruppe A 5 bis A 8

Besoldungsgruppe A 9 bis A 12

Besoldungsgruppe A 13 bis A 16

19,21

26,37

36,35

§ 4 Abs. 3 Satz 1 MVergV             

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4 und 5

24,57

30,39

36,09

42,17

 


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Weltzeituhr: Wurde zu DDR-Zeiten auf dem Alexanderplatz installiert und ist mittlerweils weltbekannt.

Zoologischer Garten: Der weltbekannte Berliner Zoo ist der älteste Zoo Deutschlands.

 

 


Red 20230510 / 20221221 / 20250201 / 20250428 / 20260401 

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