|
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komp-lizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Berlin geeignet) BEHÖRDEN-ABO>>>hier bestellen ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte beim Land Berlin geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht der Landesbeamtengesetzes von Berlin
§ 76 Altersgrenze
(1) Für die Beamten bildet das vollendete fünfundsechzigste Lebensjahr die Altersgrenze. Für einzelne Beamtengruppen kann gesetzlich eine andere Altersgrenze bestimmt werden, jedoch nicht über das vollendete achtundsechzigste Lebensjahr hinaus. Die Beamten auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats, in dem sie die Altersgrenze erreichen, in den Ruhestand, Lehrkräfte treten mit Ablauf des Schuljahres oder Semesters, in dem sie die Altersgrenze erreichen, in den Ruhestand. Sind für den Beamten in den Fällen des § 5 des Bundesbesoldungsgesetzes voneinander abweichende Altersgrenzen maßgebend, kann die Dienstbehörde anordnen, dass der Beamte aus dem Amt mit der früheren Altersgrenze zu dem gleichen Zeitpunkt wie aus dem anderen Amt wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand tritt.
(2) Der Eintritt in den Ruhestand kann auf Antrag des Beamten, wenn es im dienstlichen Interesse liegt, über das vollendete fünfundsechzigste Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, die jeweils ein Jahr nicht übersteigen darf, hinausgeschoben werden, jedoch nicht länger als bis zum vollendeten achtundsechzigsten Lebensjahr. Zu den dienstlichen Interessen gehören auch organisatorische,
personelle und fiskalische Interessen. Unter den gleichen Voraussetzungen kann bei einer gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze unter dem fünfundsechzigsten Lebensjahr der Eintritt in den Ruhestand jeweils bis zu einem Jahr, insgesamt höchstens drei Jahre, hinausgeschoben werden.
(3) Erreicht der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte die Altersgrenze, so gilt er in dem Zeitpunkt als dauernd in den Ruhestand getreten, in dem der Beamte auf Lebenszeit wegen Erreichens der für ihn maßgebenden Altersgrenze in den Ruhestand tritt.
|
Urlaub, Reisen und Freizeit in den schönsten Regionen Deutschlands, z.B. Berlin, Brandenburg und Umland Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber rund um die Bundeshauptstadt Berlin. Es gibt unzählige Aktivitäten für den Aufenthalt in Berlin: hier eine kleine Auswahl: Alexanderplatz: Ob in den 20-zhiger Jahren, zu DDR-Zeiten oder heute: Der Alexanderplatz war und bleibt ein attraktiver Platz von Berlin. Berliner Dom: Mit einmaligen Gestaltungsmerkmalen ist es ein Muss für Liebhaber von Kirchen Botanischer Garten: Der schöne Graten liegt in Berlin-Steglitz und gehört zu den artenreichsten botanischen Gärten der Welt. Brandenburger Tor: eine der wichtigsten Sehenswürdigkeiten. Wurde vom Mahnmal der Teilung zum Symbol der deutschen Einheit. Bundeskanzleramt: Hier ist Büro der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. Checkpoint Charlie: Der frühere Grenzübergang in der Friedrichstraße ist eine Attraktion bei Besucherinnen und Besuchern. East Side Gallery: ein kleiner Rest der Berliner Mauer. Einkaufsparadies Friedrichstraße: Ein Erlebnis das zum Pflichtprogramm eines Berlinbesuchs zählt. Fernsehturm Berlin: Der Fernsehturm am Alexanderplatz ist das höchste Bauwerk in Deutschland und das markanteste Wahrzeichen von Berlin. Hackescher Markt: mit den berühmten Hackeschen Höfe in Berlin Mitte. Holocaust-Mahnmal: Das Mahnmal erinnert an die von den Nationalsozialisten ermordeten Juden. Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche: Die Kirche setzt mit ihrer Turmruine ein beeindruckendes Zeichen gegen den Krieg. Kurfürstendamm: Sehen und gesehen werden am Kurfürstendamm ist das Motto. Madame Tussauds: Unbedingt reingehen (Unter den Linden unweit vom Hotel Adlon). Museumsinsel: Im Berliner Zentrum ein herausragender Museumskomplexe und gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Neue Synagoge: Was von ihr übrig blieb strahlt heute umso heller: Die Neue Synagoge in der Oranienburger Straße ist eine der bedeutendsten Synagogen in Deutschland. Potsdamer Platz: Neubau nach der Wiedervereinigung. Das Ensemble aus Hochhäusern und futuristischen Neubauten bildet ein ganz eigenes Stadtviertel. Reichstag: Das Reichstagsgebäude ist der Sitz des deutschen Bundestages und eine viel besuchte Sehenswürdigkeit. Rotes Rathaus: Amtssitz des Regierenden Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters von Berlin. Schloss Charlottenburg: Das Schloss ist die größte Schlossanlage Berlins. Siegessäule: Die Siegessäule mit der goldenen Skulptur auf der Spitze gehört zu den bekanntesten Wahrzeichen Berlin's. Stadtschloss Berlin: Das Bauvorhaben hat sehr viel Aufsehen erregt. Teufelsberg: Der Teufelsberg im Grunewald ist ein Trümmerberg, Aussichtspunkt und ein Monument der Geschichte. Tiergarten: Der Tiergarten ist die grüne Lunge von Berlin und liegt zwischen dem Brandenburger Tor und dem Berliner Zoo. Weltzeituhr: Wurde zu DDR-Zeiten auf dem Alexanderplatz installiert und ist mittlerweils weltbekannt. Zoologischer Garten: Der weltbekannte Berliner Zoo ist der älteste Zoo Deutschlands. |